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Mit diesem Programm, das sich auf den Stadtteil Hillerheide bezieht, unterstützt die Stadt gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und dem Bund private Hauseigentümer*innen bei der Neugestaltung ihrer Immobilie. Nun wurde der bisherige Anwendungsbereich um weitere überwiegend durch Wohnbebauung geprägte Siedlungsbereiche in integrierter Lage im Stadtteil erweitert (siehe Übersichtsplan).
„Mit diesem Programm haben wir ein wichtiges Hilfsmittel auf den Weg gebracht, mit dem Eigentümerinnen und Eigentümer nicht nur die Attraktivität ihrer eigenen Häuser steigern können“, betont der Technische Beigeordnete Norbert Höving. „Sie steigern damit auch die Attraktivität des ganzen Quartiers Hillerheide. Dieses Engagement unterstützen wir mit bis zu 6.000 Euro.“
Gefördert werden die Neugestaltung straßenseitiger Fassaden, Giebel und Brandwände, der Neuanstrich, die Reinigung von Sichtmauerwerksfassaden und die Instandsetzung von Ornamenten sowie historisch erhaltenswerter Fenster und Türen, wenn das ursprüngliche Erscheinungsbild erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird. Unterstützt wird auch die Begrünung von Fassaden, Brandwänden, Mauern, Garagen und Dächern. Dazu kommt außerdem die Entsiegelung, Begrünung und Herrichtung von Hof- und Gartenflächen von Gebäuden, die mindestens zwei Vollgeschosse und drei Wohn- oder Geschäftseinheiten haben.
Wichtig: Nicht gefördert werden hingegen sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit einer energetischen Erneuerung von Hausfassaden.
Die Stadt unterstützt die Neugestaltung je nach Modernisierungsaufwand mit bis zu 6.000 Euro, jedoch nicht mehr als 30 Euro pro Quadratmeter gestalteter bzw. hergerichteter Fläche. Für eine Förderung muss es sich um eine neue, noch nicht begonnene Maßnahme handeln. Außerdem muss ein Fachbetrieb beauftragt werden und die Kosten müssen über 500 Euro liegen. Erstattet werden maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Für die Fördermaßnahme stehen im Durchführungszeitraum bis 2025 insgesamt 180.000 Euro zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt beim Fachbereich Ingenieurwesen der Stadt Recklinghausen.
Weitere Infos zum Fassaden- und Hofprogramm für Hillerheide erhalten Bürger*innen telefonisch unter 02361/50-2443 oder per E-Mail an stadterneuerung(at)recklinghausen.de.
Das Fassaden- und Hofprogramm ist Teil des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) Hillerheide.
Erweiterter Anwendungsbereich des Fassaden- und Hofprogramms Hillerheide
Zum Anwendungsbereich des Fassaden- und Hofprogramms Hillerheide gehören nunmehr die Bebauung entlang der Straßen Am Sattelplatz, Birkenweg, die Bebauung Blitzkuhlenstraße 1 bis 79e, 2a und 2 bis 48, Bozener Straße 1 bis 45 und 16 bis 20, die Bebauung entlang der Straßen Buernkamp, Christophorusweg, Egerstraße, Gertrudisplatz, Gertrudisstraße, Grazer Straße, Heidestraße, die Bebauung Herner Straße 97 bis 229 und 244 bis 362, die Bebauung entlang der Straße Hillerfeldmark, die Bebauung Hirtenstraße 23 bis 37 und 26 bis 48, Hohenhorster Weg 1, die Bebauung entlang der Innsbrucker Straße, die Bebauung Karlsbader Straße 1 bis 15 und 2 bis 6, Kärntener Straße 1 bis 29, 2a und 2 bis 28, die Bebauung entlang der Straßen Kreymühlenweg, Lechtappenweg, Linzer Straße, Markenweg, Maybachhof, die Bebauung Maybachstraße 21 bis 27, 53 bis 59, 67 bis 87 und 24 bis 70, die Bebauung entlang der Straßen Moselstraße, Nelkenweg, Ovelgönnestraße, Salzburger Straße, Theodor-Esch-Straße, die Bebauung Tiroler Straße 58 bis 66, die Bebauung entlang der Vorderbruchstraße, die Bebauung Werkstättenstraße 1 bis 5, 17 bis 53 und 2 bis 58 sowie die Bebauung entlang der Weserstraße und der Wiener Straße.