Deutschlandweit gibt es jährlich mehr als 4.000 Unfälle, von denen rund 400 mit schweren oder schwersten Verbrennungen enden. Christian Schell, Sprecher der Feuerwehr, gibt den Bürger*innen Tipps an die Hand.
„Der Grill sollte im Freien stehen. Jede Überdachung hindert Wärme und Rauch daran, gefahrlos abzuziehen. Auch bei schlechtem Wetter niemals in geschlossenen Räumen grillen, das gilt ebenso für das Abkühlen des erloschenen Grills, denn es besteht Lebensgefahr durch tödliche Brandgase“, warnt Christian Schell vor den Gefahren unsachgemäßer Handhabung. In geschlossenen Räumen oder unter Dächern, wie auf Balkonen, sollten ausschließlich elektrische Grillgeräte verwendet werden, andernfalls können Vergiftungen durch Kohlenmonoxide drohen. Wichtig ist auch, im öffentlichen Raum nur in ausgewiesenen Grillbereichen, aber absolut niemals im Wald oder auf Wiesenflächen, zu grillen.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Grill auf einer ebenen, ausreichend großen Fläche mit Abstand zu brennbaren Materialien zu platzieren. Um Brandverletzungen zu verhindern, sollten keine Kleidungsstücke mit Kunststofffasern getragen werden, da das Material bei Annäherung unter Hitzeeinwirkung schmelzen und schwere Verletzungen verursachen kann.
„Kleinkinder gehören generell nicht an den Grill“, warnt Schell weiter. Ein Sicherheitsabstand muss unbedingt eingehalten werden. Das Anzünden der Kohle darf nur mit zugelassenen Grillanzündern erfolgen und nicht etwa mit Spiritus. Auch Müll oder Essensreste gehören nicht in den Grill. Die Kohle sollte unter Aufsicht kalt werden und auch erst nach vollständiger Abkühlung entsorgt werden.
Sollte doch einmal etwas schiefgehen – sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 anrufen. Bei brennender Kleidung helfen Decken, Kleidungsstücke oder das Wälzen auf dem Boden. Anschließend sollte die Kleidung entfernt werden – nicht aber noch auf der Haut festklebende Kleidungsstücke. Die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kann durch sofortiges und anhaltendes Kühlen mit Wasser genutzt werden. Von der Verwendung von Eis und eiskaltem Wasser zum Kühlen ist zudem abzusehen.