Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz NRW) werden ausschließlich durch Bereitstellung der Benachrichtigung im Internet aus datenschutzrechtlichen Gründen nur für die Dauer von zwei Wochen auf dieser Seite vollzogen. Auf die erfolgte Bereitstellung wird im „Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen“ nachrichtlich hingewiesen.
Die aktuellen öffentlichen Zustellungen finden Sie nachfolgend: