Die kommunalen Abgaben und Steuern, die die Bürger in Recklinghausen zahlen müssen, haben wir für Sie hier übersichtlich aufgelistet.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung der Aufgaben der Gemeinde bei und ist ihre wichtigste originäre Einnahmequelle. Besteuert werden Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) erfasst werden. Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Mehr
Grundbesitzabgaben
Der Begriff Grundbesitzabgaben umfasst Grundsteuern, Abfall-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie die Gewässerunterhaltungsgebühr. Die Höhe der Grundsteuern und der Gebühren werden den Steuerpflichtigen in der Regel zusammengefasst zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr durch Jahresbescheid bekanntgegeben. Veränderungen im Laufe des Jahres werden durch geänderte Grundbesitzabgabenbescheide vorgenommen. Mehr
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie dient der Einnahmebeschaffung sowie dem ordnungspolitischen Ziel, die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen. Mehr
Vergnügungssteuer
Der Vergnügungssteuer unterliegen die im Stadtgebiet veranstalteten Vergnügungen gewerblicher Art. Mehr