Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ist einem fortgesetzten Wandel unterworfen. In der Gemeindeordnung NRW wurden die Vorschriften zur wirtschaftlichen Betätigung zuletzt mehrfach geändert.
An dieser Stelle werden Sie über die Beteiligungen der Stadt Recklinghausen an privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen informiert.
Hier geht es zum eingebrachten aber noch nicht festgestellten Gesamtabschluss aus dem Jahr 2020, der dem Rat am 21.02.2022 vorgelegt wurde.
Eine Übersicht über die städtischen Beteiligungen zum Stand 31.12.2022 finden Sie hier.