Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ist einem fortgesetzten Wandel unterworfen. In der Gemeindeordnung NRW wurden die Vorschriften zur wirtschaftlichen Betätigung zuletzt mehrfach geändert.
An dieser Stelle werden Sie über die Beteiligungen der Stadt Recklinghausen an privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen informiert.
Hier geht es zu dem Gesamtabschluss aus dem Jahr 2020, der vom Rat der Stadt Recklinghausen in seiner Sitzung am 02.12.2024 bestätigt wurde, sowie zu den Entwürfen der Gesamtabschlüsse der Jahre 2021 und 2022, die dem Rat der Stadt Recklinghausen in seiner Sitzung am 10.03.2025 vorgelegt und zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen wurden.
Eine Übersicht über die städtischen Beteiligungen zum Stand 31.12.2022 finden Sie hier.