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In vielen Bereichen der Altstadt dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer dann den ganzen Tag lang radeln (0 bis 24 Uhr). Einige Bereiche, insbesondere der viel frequentierte Altstadtmarkt und der Kirchplatz, stehen tagsüber nur Fußgängerinnen und Fußgängern zur Verfügung. Radfahrer können beide Plätze aber von 20 bis 11 Uhr befahren, also zum Beispiel auch morgens auf ihrem Weg zur Arbeit.
Vor der Freigabe der Fußgängerzone am 1. Juni wird dazu die Beschilderung in der Altstadt überprüft und entsprechend geändert. Außerdem wird die Maßnahme im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit in Form von Broschüren, Infoständen oder im Internet begleitet.
Ein Jahr lang - bis Sommer 2018 – wird getestet, wie gut die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr funktioniert. Rückmeldungen aus der Bürgerschaft sind erwünscht.
Hier noch einmal im Überblick und Wortlaut:
Der Rat der Stadt Recklinghausen hat die Freigabe der Wege und Straßen für den Radverkehr in der Innenstadt mit folgenden Ausnahmen beschlossen:
der gesamte Kirchplatz,
der gesamte Altstadtmarkt,
die Schaumburgstraße vom Altstadtmarkt bis Rochusstraße,
die Straße Holzmarkt/ Kunibertistraße von Heilige-Geist-Straße bis Martinistraße,
die Breite Straße von der Straße Lampengässchen bis zum Altstadtmarkt bzw. bis zur Straße Holzmarkt.