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Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (hierbei handelt es sich um graue und rosafarbige Papierführerscheine), müssen bis zu den folgenden Zeitpunkten umgetauscht worden sein:
Geburtsjahr der Fahrerlaubnis-Inhaber*innen | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (hierbei handelt es sich um Kartenführerscheine), müssen bis zu den folgenden Zeitpunkten umgetauscht worden sein:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Nach Ablauf der oben genannten Fristen wird der alte Führerschein ungültig.
Erfahrungsgemäß kommen viele Bürger*innen erst zum Jahresende bzw. kurz vor Ablauf der Frist ins Bürgerbüro. Die Wartezeiten sowohl in der städtischen Dienststelle vor Ort als auch bis zum Erhalt des neuen Führerscheins sind infolgedessen entsprechend lang. Laut Mitteilung des Straßenverkehrsamtes in Marl beträgt die Bearbeitungszeit aktuell drei bis vier Monate. Aus diesem Grund werden Recklinghäuser Bürger*innen gebeten, über das Jahr verteilt im Bürgerbüro vorzusprechen.
Weitere Informationen sowie die Öffnungszeiten des Bürgerbüros gibt es hier.