Betreut durch:
Fachbereich Soziales und Wohnen (50),
Ulrich Büscher, Tel: 02361/50-2054
Allgemeines
Der Ausschuss für soziale Gerechtigkeit und Demografie besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern.
Des Weiteren nehmen sechs Vertreter/innen der freien Wohlfahrtsverbände an den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses teil und beteiligen sich an dessen Beratungen.
Aufgaben
Im Rahmen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Recklinghausen entscheidet der Ausschuss u. a. in folgenden Bereichen:
- Betrieb der speziellen Gebäude (Übergangsheime, Schlichtwohnungen usw.) im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses
-
Zuschüsse usw. an freie Wohlfahrtsverbände und andere Organisationen
- Verwendung von Spenden im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses
Darüber hinaus ist im Rahmen der Zuständigkeitsordnung der Ausschuss als vorberatendes Gremium für den Rat der Stadt Recklinghausen u. a. in folgenden Bereichen tätig:
- Freiwillige städtische Sozialleistungen und Vergünstigungen im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses
- Grundsatzfragen der Sozialplanung, sozialen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses
- Grundsatzfragen der sozialen Angelegenheiten ausländischer Mitbürger
- Grundsatzfragen der Angelegenheiten von Personen im Sinne des BVFG (Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge) sowie von ausländischen Flüchtlingen
- räumliche Unterbringung, Raumprogramme und entsprechende Budgetbereitstellung für spezielle Gebäude (Übergangsheime, Schlichtwohnungen usw.) sowie für Personen im Sinne des BVFG (Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge) und von ausländischen Flüchtlingen.