Betreut durch:
Büro des Bürgermeisters,
Norbert Joemann, Tel: 02361 50-1204
Allgemeines
Der Haupt- und Finanzausschuss setzt sich aus 20 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen.
Aufgaben
- Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung gemäß § 61 GO NRW
- Erledigung von Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW, die an den Rat gerichtet sind (Ratspetitionen)
- Ausführung des Haushaltsplanes gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW
- Genehmigung von Dienstreisen der Rats- und Ausschussmitglieder sowie der Mitglieder von Beiräten
- Genehmigung von Auslandsdienstreisen der stellvertretenden Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister; Dienstreisen der stellvertretenden Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister innerhalb der Bundesrepublik und in die europäischen Partnerstädte gelten als genehmigt.
- Entscheidung über die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln für die Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Besichtigungsfahrten) der Ausschüsse und deren Kommissionen, sofern Mittel angefordert werden, die nicht ausschließlich zur Begleichung von Fahrtkosten notwendig sind
- Bestimmung und Änderung von Schulnamen
- Beratungskompetenz bei der Bestimmung und Änderung von Straßennamen
- Beratungskompetenz in Angelegenheiten, die im Rat verhandelt werden mit Ausnahme von Satzungsbeschlüssen nach Denkmalschutzgesetz (DSchG) und den Angelegenheiten der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen