Die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Stadt Recklinghausen

Alle jugendlichen Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Auszubildende, Beamtenanwärter und Praktikanten wählen ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

 Zu den Hauptaufgaben der JAV zählen Aufgaben wie:

  • Beantragung beim Personalrat von Maßnahmen, die den Azubis dienen
  • Hinwirkung auf Übernahme nach Beendigung der Ausbildung
  • Darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Azubis geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten werden
  • Anregungen und Beschwerden der Azubis, insbesondere in Fragen der Ausbildung, entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, beim Personalrat auf Erledigung hinzuwirken


Außerdem nimmt die JAV an den Vorstellungsgesprächen für Azubis teil und entscheidet somit bei den Einstellungen mit. Die näheren Einzelheiten zur Wahl, Zusammensetzung und zu den Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung regelt das Landespersonalvertretungsgesetz NRW. Alle zwei Jahre wird die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Die letzte Wahl fand im Juni 2023 statt.

Ihre Ansprechpartner für die Jugend- und Auszubildendenvertretung:

 

Mitglieder
Frau Stein, VorsitzendeFB 50

Frau Ahmann, stellv. VorsitzendeFB 31
Herr OpitzFB 31
Herr HolzingerFB 20





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