Alle jugendlichen Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Auszubildende, Beamtenanwärter und Praktikanten wählen ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).
Zu den Hauptaufgaben der JAV zählen Aufgaben wie:
Außerdem nimmt die JAV an den Vorstellungsgesprächen für Azubis teil und entscheidet somit bei den Einstellungen mit. Die näheren Einzelheiten zur Wahl, Zusammensetzung und zu den Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung regelt das Landespersonalvertretungsgesetz NRW. Alle zwei Jahre wird die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Die letzte Wahl fand im Juni 2023 statt.
Ihre Ansprechpartner für die Jugend- und Auszubildendenvertretung:
Frau Stein, Vorsitzende | FB 50 |
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Frau Ahmann, stellv. Vorsitzende | FB 31 |
Herr Opitz | FB 31 |
Herr Holzinger | FB 20 |