Personalrat

Der Personalrat ist die gewählte Interessensvertretung aller Mitarbeiter/innen bei der Stadtverwaltung Recklinghausen. Die gesetzliche Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrates ist das Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG). Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten der Stadtverwaltung Recklinghausen den Personalrat. Die Amtszeit beginnt immer am 1. Juli des Wahljahres.

Die Größe des Personalrates richtet sich nach der Zahl der in der Regel Beschäftigten. Für die aktuelle Amtszeit lag diese Zahl bei über 2000 Beschäftigten. Dementsprechend waren 15 Personalratsmitglieder zu wählen (12 tariflich Beschäftigte und 3 Beamte).

Darüber hinaus ergibt sich aus dieser Zahl ein gesetzlicher Anspruch auf ingesamt fünf Freistellungen.

 

 


Personalratsvorsitzender

Michael Kurpisz (tariflich Beschäftigter)
Stadthaus A, Zimmer 2.54
Tel.: 50-1180 / Fax: 50-91180      

                 1 michael_kurpisz

1. Stellv. Personalratsvorsitzende:

Beate Kamburg (Beamtin)
Stadthaus A, Zimmer 2.52
Tel.: 50-1186 / Fax: 50-91186
                 beate_17436

2. Stellv. Personalratsvorsitzende:

Andrea Grzelka (tariflich Beschäftigte)
Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen (KSR)
Beckbruchweg 33, Zimmer: 1112
Tel.: 50-1188 / Fax: 50-91188
                 2 andrea_grzelka

Freigestellter Personalrat:

Markus Breuer (tariflich Beschäftigter)
Stadthaus A, Zimmer 2.50
Tel.: 50-1184 / Fax 50-91184

                 markus_breuer

1/2 Freigestelltes Personalratsmitglied:

Marcus Büning (Beamter)
Stadthaus A, Zimmer 2.50
Tel.: 50-1183/ Fax 50-91183

                 buening_marcus_100x130
1/2 Freigestelltes Personalratsmitglied:

Antonio Fuschi (Beamter)
Stadthaus A, Zimmer 2.50
Tel.: 50-1183 / Fax 50-91183
                 toni_fuschi

 

Darüber hinaus sind folgende Kolleginnen und Kollegen Mitglieder im Personalrat:

Gruppe der tariflich Beschäftigten:

  • T. Sengstock, FB 20
  • K. Strunck, FB 51
  • M. Kowatsch, FB 51
  • S. Gerlach, KSR
  • B. Behrens, FB 18
  • M. Brocks, FB 51
  • M. Gürtler, FB 41
  • Y. Farouk, KSR
  • M. Hoeft, KSR


Das LPVG legt eine umfassende Beteiligung des Personalrates bei betriebs- bzw. verwaltungsinternen Maßnahmen fest und benennt die Möglichkeit der Anhörung gem. § 75, der Mitwirkung gem. § 73 und der Mitbestimmung des Personalrates gem. § 72 LPVG. Der Mitbestimmungsparagraph ist der umfassendste. 

Es gibt also kaum interne Maßnahmen, bei denen der Personalrat nicht zu beteiligen ist. Vorrangiges Ziel ist hierbei, die soziale Schutzfunktion gegenüber den Beschäftigten wahrzunehmen und einen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers und der Beschäftigten herzustellen.

Der nächste Personalrat wird 2028 gewählt. Seine Amtszeit beginnt dann am 1. Juli 2028.

Veranstaltungskalender

Zur Veranstaltungssuche

Bürgerbeteiligung zur Bauleitplanung
Für Bürger*innen gibt es Möglichkeiten, sich an Bebauungsplänen und Änderungen zum Flächennutzungsplan zu beteiligen.
Rund ums Ordnungsamt - Fragen von A bis Z

Von der Autowäsche bis zum Zigarettenstummel: Hier finden Sie Informationen des Ordnungsamts zu häufig gestellten Fragen. Mehr

Aufbau der Stadtverwaltung
Rathaus
Sie wollen mehr darüber erfahren, wie die Verwaltung der Stadt Recklinghausen aufgebaut ist? Hier erhalten Sie einen Überblick über die Verteilung der Dezernate und der zugehörigen Fachbereiche.
Verwaltungssuchmaschine NRW

Verwaltungssuchmaschine
Mit der Verwaltungssuchmaschine NRW kann man gezielt nach Angeboten der öffentlichen Verwaltung suchen. Zur Suchmaschine geht es hier.

Amtsblatt-Abonnement

Amtsblatt
Im Amtsblatt werden alle amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Recklinghausen veröffentlicht. Sie können es per E-Mail kostenlos abonnieren. Mehr