Auf dem Weg ins gemeinsame Glück gilt es, die eine oder andere bürokratische Klippe zu umschiffen. Wir wollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen. Deshalb haben wir für Sie zahlreiche Informationen und praktische Tipps zusammengestellt.
Je nach individueller Lebenslage können aber auch immer Fragen auftreten, die wir hier nicht umfassend beantworten können. Daher empfehlen wir, vor einer ersten persönlichen Vorsprache noch einmal Kontakt mit dem Standesamt Recklinghausen aufzunehmen, um die erforderliche Auskunft detailliert für Ihre persönliche Situation geben zu können. Rufen Sie uns einfach an!
Vorbereitung
Mit der Planung Ihres besonderen Tages sollten Sie frühzeitig beginnen. Rufen Sie uns daher auch frühzeitig an, damit wir Ihren Wunschtermin reservieren können. Viele weiteren hilfreichen Informationen finden Sie nachstehend auf unserer Homepage.
Anmeldung
Unterlagen
Welche Dokumente Sie benötigen, erklären wir Ihnen hier.
Trauorte und Trautermine
Sie suchen einen besonderen Ort zum Heiraten?
Wir bieten Ihnen Räumlichkeiten im Rathaus, im Ruhrfestspielhaus, im Fördermaschinenhaus und im Parkhotel Engelsburg mit ganz besonderem Ambiente an. Zusätzlich bieten wir an bestimmten Samstagen zwischen 09.30 und 12.30 Uhr Termine an. Mehr
Namensführung
Ob Sie Ihren Nachnamen behalten oder einen neuen Namen annehmen: Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Namensführung.
Gebühren
Hier erklären wir Ihnen, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.
Hochzeitstage
Wenn Sie wissen möchten, wann Grüne, Blecherne oder Silberne Hochzeit gefeiert wird - Hier haben wir alle Hochzeitstage für Sie aufgelistet.
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
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Ton- und Bildaufnahmen
Ton- und/oder Bildaufnahmen sind im Trauzimmer während der Eheschließung im Allgemeinen nicht zulässig!
Damit sie die Erinnerung an Ihren besonderen Festtag festhalten können, dürfen Sie beim Standesamt Recklinghausen in Absprache mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten filmen oder fotografieren. Hinweis: Die erstellten Ton- und/oder Bildaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung des/der aufgenommenen und abgebildeten Person/en in Wort und Bild verbreitet und veröffentlicht werden (Paragraph 22 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie).
Diese Einwilligung wird von der Standesbeamtin/dem Standesbeamten nicht erteilt! Eine Veröffentlichung der erstellten Ton- und/oder Bildaufnahmen, insbesondere im Internet und ähnlichen Medien ist daher nicht gestattet, soweit auf diesen Bild- und/oder Tonaufnahmen die Standesbeamtin/der Standesbeamte abgebildet wird und/oder die Tonaufnahme der Standesbeamtin/des Standesbeamten wiedergegeben wird. Diese Einschränkung ist zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Standesbeamtin/des Standesbeamten erforderlich.