Welche Dokumente werden für die Beurkundung der Geburt benötigt?
Sie sind miteinander verheiratet?
• Geburtsurkunden/ Geburtenregisterauszüge beider Elternteile (nicht benötigt sofern Geburtsort Recklinghausen)
Geburt im Ausland -> internationale Geburtsurkunde (Formular A) oder Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung*
• Eheurkunde/ Eheregisterauszug (nicht benötigt sofern Eheschließungsort Recklinghausen)
Eheschließung im Ausland -> Internationale Eheurkunde (Formular B) oder Eheurkunde mit deutscher Übersetzung*
• Personalausweise, Reisepässe oder anderes anerkanntes Passersatzdokument
* Bei Urkunden aus dem Ausland sind ggf. besondere Formerfordernisse zu beachten (Apostille/ Legalisation), gerne beraten wir Sie diesbezüglich telefonisch.
Sie sind nicht miteinander verheiratet
• Geburtsurkunde / Geburtenregisterauszug der Mutter (nicht benötigt sofern Geburtsort Recklinghausen)
• Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung (abzugeben beim Jugendamt)
• Geburtsurkunde / Geburtenregisterauszug des Vaters (nicht benötigt sofern Geburtsort Recklinghausen)
• Personalausweise, Reisepässe oder anderes anerkanntes Passersatzdokument
Sie sind
geschieden oder verwitwet, legen Sie bitte
zusätzlich einen Eheregisterauszug/ die Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vor.
Zusätzliche Hinweise
Urkunden in fremder Sprache sollten bestenfalls in Deutschland von einem vereidigten und beim Oberlandesgericht ermächtigten Übersetzer übersetzt werden. Nur so kann ein sicherer Übersetzungsstandard garantiert werden.
Eine Übersicht der ermächtigten Übersetzer können Sie
hier abrufbar.
Wenn Sie der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, ist bei Vorsprache im Standesamt ein Dolmetscher mitzubringen. Verwandte dürfen nicht als Dolmetscher tätig werden.
In manchen Fällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden. Eine vollständige Darstellung aller Informationen wäre an dieser Stelle zu umfangreich. Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.