Das Recht der Vornamensgebung
Das Recht zur Erteilung der Vornamen ergibt sich aus der sogenannten Personensorge:
Die "schwere Geburt" der Vornamensgebung
Noch vor einem halben Jahrhundert war es keine große Frage, wie man die Nachfahren nannte. Heute ist der Bestand an Vornamen riesig groß. Hinzu kommt: Zum Thema Vornamen gibt es mehr astrologischen Fernblick, sprachwissenschaftliche Expertise und Ratgeberliteratur als jemals zuvor.
Doch egal, von was Sie sich bei Ihrer Entscheidung leiten lassen: Die von Ihnen ausgesuchten Vornamen sollen ein Leben lang einen Menschen - Ihr Kind - begleiten. Daher unser Tipp:
Geben Sie Ihrem Kind einen Vornamen, den auch Sie gerne tragen würden. Sie sollten Ihrem Kind keinen Vornamen geben, den es sein Leben lang buchstabieren muss!
Sie als Sorgeberechtigter sind bei der Namensgebung grundsätzlich frei und nur insoweit beschränkt, als dass die Namensgebung nicht die allgemeine Sitte und Ordnung verletzen darf.
Die Fülle der Vornamen, die zur Auswahl stehen, ist sicherlich verwirrend groß. Für die Wahl eines Vornamens sollten Sie daher eine Reihe von Gesichtspunkten berücksichtigen, die auch bei der Eintragung und Beurkundung der Geburt Ihres Kindes beim Standesamt herangezogen werden:
Sollten Sie bei der Wahl des Vornamens für Ihr Kind nicht sicher sein, ob dieser zulässig ist, wenden Sie sich rechtzeitig an das Standesamt. Wir verfügen über ein Internationales Handbuch der Vornamen, das als Orientierungshilfe dienlich sein kann.
Um Ihnen die Wahl etwas zu erleichtern, haben wir hier für Sie die beliebtesten Vornamen der letzten Jahre aufgelistet.
Hinweis: Mit der Eintragung eines Vornamens in das Geburtenbuch ist die Namensgebung abgeschlossen. Eine spätere Änderung des Vornamens ist nur durch eine gebührenpflichtige Namensänderung möglich.