Beim Standesamt können viele verschiedene namensrechtliche Erklärungen abgegeben und beurkundet werden.
Hier nur einige Beispiele:
- Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten (hier: Bestimmung eines Ehenamens, Hinzufügung eines Namens, Widerruf und Wiederannahme eines früheren Namens)
- Erklärungen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
- Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes
- Namenserteilung und Einbenennung bei Kindern
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen (Sortiererklärung)
Für Fragen wenden Sie sich bitte an
Geburten.
- Namenserklärungen für Spätaussiedler, Vertriebene, Eingebürgerte und anerkannte Flüchtlinge
Für Fragen wenden Sie sich bitte an
Heiraten.
Die Gebühren zu vorstehenden Erklärungsmöglichkeiten
- Erklärungen zur Namensführung 21,00 Euro
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen 30,00 Euro
- Bescheinigung über die Namensführung 9,00 Euro
- Anmeldung zur Absicht einer Änderung nach dem nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechsteintrag (SBGG) 15,00 Euro (Anschließende Erklärung 30,00 Euro)
Sofern keine Namensänderung beim Standesamt möglich ist, können möglicherweise die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung erfüllt sein.
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Recklinghausen haben, wenden Sie sich bei näheren Fragen bitte an die Namensänderungsbehörde beim Kreis Recklinghausen: Frau Yazici (02361/53-5016 / D.yazici@kreis-re.de).