Beim Standesamt können viele verschiedene namensrechtliche Erklärungen abgegeben und beurkundet werden.
Hier nur einige Beispiele:
- Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten (hier: Bestimmung eines Ehenamens, Hinzufügung eines Namens, Widerruf und Wiederannahme eines früheren Namens)
- Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes
- Namenserteilung und Einbenennung bei Kindern
- Namenserklärungen für Spätaussiedler, Vertriebene, Eingebürgerte und anerkannte Flüchtlinge
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen (Sortiererklärung), seit 01.11.2018 möglich
Die Gebühren zu vorstehenden Erklärungsmöglichkeiten
- Erklärungen zur Namensführung 21,00 Euro
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen 30,00 Euro
- Bescheinigung über die Namensführung 9,00 Euro
Leider können nicht alle gewünschten Namensänderungen vorgenommen werden. Sofern ein „wichtiger Grund“ eine Änderung rechtfertigt, besteht in einigen Fällen dann noch die Möglichkeit einer kostenpflichtigen öffentlich-rechtlichen Namensänderung.
Haben Sie Fragen zu den vorstehenden Namenserklärungen, Kosten und erforderlichen Unterlagen, dann rufen Sie bitte vorab beim Standesamt an.
Ansprechpartnerin
Frau Burrichter
Telefon 02361/50-1789
Rathaus, Raum 0.27