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Frischwassermengen, die auf dem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten worden sind und nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt sind, können von der zu veranlagenden Schmutzwassermenge abgezogen werden. Das sieht § 2 Abs. 3 der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Recklinghausen vor.
Der Abzug kann über einen Online-Service digital an die Stadtverwaltung übermittelt werden:
Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober eines jeden Kalenderjahres zu stellen.
Zur Vereinfachung wird empfohlen, bereits zum Zeitpunkt der Ablesung des Hauptwasserzählers durch die Gelsenwasser AG gleichzeitig auch den Zählerstand für die in Abzug zu bringenden Wassermengen abzulesen und den Antrag zu stellen.
Den Nachweis der nicht zugeführten Wassermengen muss der Gebührenzahler erbringen - anhand eines ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Wasserzählers, der entweder fest in die Wasserleitung zu montieren oder zu verplomben ist. Der Einbau ist mit Nachweisen hinsichtlich Einbaudatum, Zählernummer, Zählerstand, Eichdatum, sowie ein Foto des Zwischenzählers über den korrekten Einbau zu beantragen (siehe oben). Dieser Wasserzähler muss gemäß dem in den §§ 12 bis 14 i.V.m. dem Anhang B Nr. 6.1 der Bundeseich-ordnung angegebenen Zeitraum ausgetauscht werden. Die Kosten für den erst-maligen Einbau sowie den jeweiligen Austausch sind vom Gebührenzahlen selbst zu tragen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne den Nachweis der nicht zugeführten Wassermengen sowie der Verwendung eines Wasserzählers mit den genannten Voraussetzungen ein Abzug nicht möglich ist.
Ferner kann ein Abzug nicht berücksichtigt werden, wenn die Wasserentnahme an Zapfstellen erfolgt, die sich in Kellerräumen oder Garagen befinden und einen direkten Zugang zur Kanalisation haben (z.B. Bodenabläufe, Waschbecken, etc.).
Jeder Gebührenzahler muss selber prüfen, ob sich der Einbau eines Wasserzählers lohnt.
Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass sich die Kosten für den erstmaligen Einbau eines Wasserzählers durch ein Fachunternehmen in Abhängigkeit des verwendeten Materials und Zeitaufwandes auf ca. 120 bis 200 Euro belaufen. Die Kosten für den Zähleraustausch liegen bei etwa 100 Euro.
Zuletzt noch einige Rechenbeispiele für eine mögliche Ersparnis basierend auf dem Gebührensatz für die Schmutzwassergebühr im Jahre 2013:
In Abzug zu bringende Wassermenge x Gebührensatz = jährliche Ersparnis
10m³ (= 10.000 Liter = 1.000 Eimer á 10 Liter) x 2,45 € = 24,50 €
15m³ x 2,45 € = 36,75 €
20m³ x 2,45 € = 49,00 €