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Für die erforderlichen Arbeiten gilt dort ab Montagfrüh bis voraussichtlich Mittwochnachmittag, 16. April, Halteverbot. Entsprechende Beschilderungen werden aufgestellt.
Im Zuge der Arbeiten werden der Radverkehr und der Fußverkehr separiert. Der Fußverkehr wird künftig über den ehemaligen gemeinsamen Rad- und Gehweg geführt.
Der Radverkehr wird auf die Fahrradstraße „Herner Wohnstraße“ geleitet.
Hier werden die Kreuzungsbereiche farbig markiert und Vorfahrtsregelungen zu Gunsten der Radfahrenden geändert. Fahrradstraßenbeschilderungen werden auf Beginn und Ende der Fahrradstraße hinweisen. Zusätzlich werden Piktogramme auf der Straße aufgebracht. Parkplätze werden neu markiert. Für Pkw und Motorräder bleibt das Befahren der Straße frei.
Durch die neue Aufteilung der Verkehrsflächen wird die Situation sowohl für den Fuß- als auch den Radverkehr optimiert.
Auch der Schimmelsheider Weg in König Ludwig wird von Montag, 14. April, bis voraussichtlich Mittwoch, 16. April, zwischen Berghäuser Str. und König-Ludwig-Straße als Fahrradstraße kenntlich gemacht. Für den Durchgangsverkehr bleibt die Straße gesperrt.
Auf Fahrradstraßen haben Radfahrende das Recht auch nebeneinander zu fahren. Anderen Fahrzeugen muss die Benutzung durch ein Zusatzschild explizit erlaubt sein. Der Fahrverkehr darf in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern nicht überschreiten. Beim Überholen von Radfahrenden muss ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden.