
Zunächst werden Sträucher zurückgeschnitten. Erlaubt ist dies nach Beginn der Vogelschutzzeit nur mit Sondergenehmigung, die vorliegt. Die Ökologische Baubegleitung durch eine Fachfirma stellt zudem fortlaufend sicher, dass durch den Rückschnitt keine Tiere zu Schaden kommen. Die Arbeiten finden in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises statt.
Nach erfolgtem Freischnitt wird ein Amphibienzaun aufgestellt. Innerhalb des Amphibienzauns werden durch die Ökologische Baubegleitung künstliche Versteckplätze für Kreuzkröten angelegt und regelmäßig abgesucht. Die eingesammelten Tiere werden anschließend auf benachbarte Ersatzhabitate gebracht.
Die Arbeiten zur Sanierung des Habitats können erst beginnen, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass sich keine Kreuzkröten auf dem Gelände befinden. Die Kreuzkröte ist eine streng geschützte Art.