Ziel der Maßnahme, die am Montag, 29. Juni, im Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, ist die Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage.
So werden die Umsatzsteuersätze befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent (Regelsteuersatz) bzw. von 7 auf 5 Prozent (ermäßigter Steuersatz) abgesenkt.
Die Tätigkeiten der Stadtverwaltung sind vielseitig, jedoch sind nur wenige Leistungen der Stadt Recklinghausen mit einer Mehrwertsteuer belastet. In den sogenannten hoheitlichen Bereichen der Stadt wie beispielsweise den Parkflächen am Konrad-Adenauer-Platz fällt keine Mehrwertsteuer an. Hier ist demnach keine Preisanpassung geplant. Auch die Eintrittsgelder in den verschiedenen Kulturstätten Recklinghausens sind mehrwertsteuerfrei. Diese Bereiche sind daher nicht von der Mehrwertsteuersenkung betroffen und die Preise bleiben bestehen.
Anders verhält es sich bei den Frei- und Hallenbädern im Stadtgebiet. Die Eintrittspreise unterliegen dem ermäßigten Steuersatz und werden entsprechend durch eine Gebührensatzung geregelt. Bedingt durch die allgemeinen Corona-Vorschriften wurden die Eintrittspreise in den Freibädern bereits von 2 auf 1 Euro für Kinder und von 3,50 Euro auf 2 Euro für Erwachsene gesenkt.
„Durch die Mehrwertsteuersenkung von 7 auf 5 Prozent würde sich das Eintrittsgeld für ein Kind lediglich um 2 Cent auf 0,98 Euro und für Erwachsene um 4 Cent auf 1,96 Euro reduzieren. Im Ergebnis sind diese Rundungsdifferenzen für die Kassen in den Bädern nicht praktikabel, deshalb haben wir uns entschieden, die aktuellen Eintrittspreise nicht zu verändern. Stattdessen werden wir den Differenzbetrag bei der Kalkulation der Eintrittsgelder im Jahr 2021 gebührensenkend berücksichtigen“, erklärt Stadtkämmerer Ekkehard Grunwald.