3.14 Euthanasie-Aktion

In der sozialdarwinistischen Ideologie Hitlers war für Erb- und Geisteskranke und Behinderte ebenso wenig Platz wie für „rassisch Minderwertige“. Unter Rückgriff auf eugenische Diskussionen früherer Jahrzehnte wurden auf der Basis des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (14.07.33) bereits Zwangssterilisationen legalisiert. Hitler selbst befürwortete sie im Kabinett als „moralisch unanfechtbar“ zur „Erhaltung des Volkstums“. Ab 1935 waren in diesen Fällen auch Schwangerschaftsabbrüche erlaubt,  zu denen später auch „rassische“ bzw. „ethische“ Indikationen hinzutraten.

Weitergehende, radikale  Maßnahmen wurden durch die personelle Gleichschaltung der staatlichen Krankeneinrichtungen und die Propaganda vorbereitet. In Schulbüchern flossen die Berechnungen der Kosten „unproduktiver Leben“ in Aufgabenstellungen ein und auf Weisung des Propagandaministeriums entstanden Filmproduktionen, die abstoßende Sequenzen aus Anstalten einbezogen, um den Widerstand vor allem aus dem Bereich der Kirchen, die schon gegen die Zwangsterilisation  Stellung bezogen hatten, zu minimieren. „Gleichzeitig bestand“ - so Bernd Walter in seiner Untersuchung - „Konsens darüber, daß vor allem aufgrund zu erwartender Widerstände aus religiöser Überzeugung an eine praktische Umsetzung noch nicht zu denken war.“ Als geeigneter Zeitpunkt war schon ab 1935 von Hitler ein Kriegsausbruch benannt worden. Davon erwartete er eine Veränderung, nämlich Relativierung der  Einstellungen gegenüber  Lebensrechten und eine Radikalisierung hinsichtlich der dafür notwendigen Maßnahmen. 

Nachdem bereits am 18. August 1939 ein streng geheimer Erlass des Reichsinnenministeriums zur „Meldepflicht über mißgebildete Säuglinge“ den Beginn der „Kinder-Euthanasie“ einleitete, beauftragte Hitler Ende Oktober 1939 per Erlass „Reichsleiter Bouhler und Dr. med Brandt […], die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ Rückdatiert wurde das Dokument auf den 1. September, den Tag des Kriegsausbruches, so dass bei späteren Einzelentscheidung immer wieder auch kriegsbedingte Gründe für Verlegungen etc. heran gezogen wurden. Die ersten Tötungseinrichtungen Grafeneck und Brandenburg waren bereits im Dezember fertig gestellt; 1940 folgten Sonnenstein/Pirna und Hartheim/Linz, 1941 als Ersatz für die ersten Bernburg und Hadamar. Die nach dem Sitz der Berliner Reichszentrale an der Tiergartenstr. 4 benannte „Aktion T4“ begann nach Ansgar Weißer im Juni 1940 mit der systematischen Erfassung der Patienten in Fragebögen, denen von Juni bis August 1941 die Verlegung von 2900 Menschen von westfälische in hessische Einrichtungen folgte; allein in Hadamar fanden 1334  Patienten den Tod.

Die Massenmorde des „Euthanasieprogramms“ fanden unter strengster Geheimhaltung statt. Zur Tarnung waren vier voneinander getrennte „gemeinnützige“ Organisationen gegründet worden (Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten, Gemeinnützige Krankentransport GmbH, Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege, Zentralverrechnungsstelle).  Zum Personal gehörten jeweils ausgewählte NSDAP-Mitglieder, die jungen Ärzte gehörten vorzugsweise der SS an. Außer den Patienten, die wie Julius Grewe aus dem Altenheim Grullbad 1932 verlegt worden waren, waren die Einzelschicksale nur den jeweiligen Familien bekannt. Diese erhielten zunächst Informationen über die Verlegung ihrer Angehörigen, denen später die Todesnachrichten mit einer Kurzinformation über die (vermeintliche) Todesursache und die Notwendigkeit der Einäscherung folgte. So wurde die aus dem Paulusviertel stammende Familie Schürmann am 4. Juli 1941 über die Verlegung ihrer Schwester Gertrud informiert. Das Archiv der Pauluspfarrei dokumentierte die Reaktion ihres Bruder Johannes:

„Betr.: Fräulein Gertrud Schürmann jetzt in der Landesheilanstalt Herborn (Dillkreis)
Heute erhalte ich von der Landes-Heilanstalt Herborn (Dillkreis) eine gedruckte formularmäßige Mitteilung vom 27.6.41,  (das Couvert ist vom 3.7.41 abgestempelt) folgenden Inhaltes:

`Die Kranke Schürmann, Gertrud, geboren am 18.9.10 in Recklinghausen ist am 27.6.41 unserer Anstalt zugeführt worden. Die Verlegung erfolgte auf Grund einer Anordnung des zuständigen Herrn Reichsverteidigungskommissars.

 Der Anstaltsdirektor
(ohne Unterschrift)`

Es liegt ferner ein kleiner Zettel in Maschinenschrift vervielfältigt mit dem Inhalt:

`Wir teilen Ihnen mit, dass die aus kriegswichtigen Gründen bei den Landesheilanstalten angeordnete Besuchssperre auch weiterhin bis auf weiteres anhält. Landesheilanstalt Herborn/Dillkreis`

Ich erhebe gegen diese Ueberführung Einspruch und beantrage die sofortige Entlassung meiner Schwester aus der Anstalt Herborn zu veranlassen. Das aufzunehmende Krankenhaus, bzw. der Aufenthaltsort meiner Schwester wird noch von uns bestimmt. Gleichzeitig teile ich mit, dass mein Bruder, Hermann Schürmann aus Recklinghausen, im Einverständnis mit dem Vormund und mir meine Schwester von der Heilanstalt Herborn abholt.“

Mit Datum vom 29. Juli 1941 ein Schreiben erhielt er - diesmal von der Heil- und Pflegeanstalt Bernburg - folgendes Schreiben:

„Sehr geehrter Herr Schürmann
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihre  Schwester Fräulein Gertrud Schürmann am heutigen Tag infolge Ruhr mit darauffolgender Kreislaufstörung unerwartet verstorben ist. Die Verlegung in unsere Anstalt erfolgte vor kurzem aus Gründen, die mit der Reichsverteidigung im Zusammenhang steht.
Nachdem unsere Anstalt nur als Durchgangsanstalt für diejenigen Kranken bestimmt ist, die in Kürze in eine andere Anstalt unserer Gegend verlegt werden sollen, dient der Aufenthalt hier lediglich zur Feststellung von Bazillenträgern, die sich erfahrungsgemäß immer wieder unter derartigen Kranken befinden. Die Ortspolizeibehörde Bernburg-Gräne hat, um den Ausbruch und die Verschleppung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, im Einverständnis mit den beteiligten Stellen und gemäss § 22 der Verordnung der Bekämpfung  übertragbarer Krankheiten die sofortige Einäscherung der Leiche und Desinfektion des Nachlasses verfügt. Eines Einverständnisses seitens der Angehörigen bedurfte es in diesem Falle nicht.
Der in die Anstalt eingebrachte Nachlass der Verstorbenen wird nach erfolgter Desinfektion hier zurückgelegt und Ihr Entscheid, was damit geschehen soll, abgewartet.

Falls Sie die Urne auf einem bestimmten Friedhof beisetzen lassen wollen, - die Überführung der Urne erfolgt kostenlos - bitten wir um Mitteilung der entsprechenden Friedhofsverwaltung. Sollte uns diese innerhalb 14 Tagen nicht eingehen, würden wir die Beisetzung der Urne veranlassen. Wir nehmen auch an, dass Sie auf den Nachlass verzichten, wenn Sie uns innerhalb der gleichen Frist keine Nachricht zukommen lassen. In diesem Falle überlassen wir dieselbe der NSV.
Anbei 2 Sterbeurkunden zur gefl. Bedienung.

Heil Hitler
gez. Moll“ [Unterschrift]


Die Geheimhaltung der Vorgänge in den Heilanstalten und die Vereinzelung der Familien, die von amtlichen Stellen mit dürren, bürokratischen Informationen und bewussten Lügen desinformiert wurden, machten Nachweise schwierig. Trotzdem gab es Gerüchte und Vermutungen, die nicht vollständig verhindert werden konnten. Im Sommer 1940 gab es Anfragen, schriftliche Proteste und Eingaben seitens des evangelischen Landesbischofs Wurm (Württemberg) und von Pastor Friedrich von Bodelschwingh, dem Leiter der Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel. Sie führte ebensowenig wie die zeitgleichen Proteste der Kardinäle Faulhaber (München) und Bertram (Breslau) und selbst der gemeinsame Hirtenbrief der Bischöfe vom 26. Juni 1941 zur Einstellung der Aktion. Der deutliche Durchbruch des Protest in die Öffentlichkeit gelang erst dem Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen. Er hatte Informationen über Einzelfamilien sowie durch die Clemensschwester Laudeberta und Anstaltspfarrer Lackmann über geplante Verlegungen aus der Provinzialheilanstalt Münster erhalten. Nachdem auf seine Schreiben und die Strafanzeige wegen Mordes am 28.07. 1941 keine Reaktionen erfolgten, suchte er bewusst die Öffentlichkeit. Die Direktheit, Deutlichkeit und Intensität seiner  Predigten im Sommer 1941 und die dadurch ausgelöste Wirkungsgeschichte durch Tausende von Abschriften zwang das Regime zum Einlenken. Die so enttarnte und angeklagte zentral gesteuerte systematische „Aktion T4“ wurde daraufhin durch Hitler gestoppt. Fortgesetzt wurde aber die weniger auffällige „Kinder-Euthanasie“  und in veränderter und verlangsamter Form auch das Euthanasieprogramm - nun durch  dezentrale Lebensverkürzungen durch Medikamente oder Nahrungsentzug. Bei Elisabeth Cohaupt, die 1941 nach Weilmünster verlegt worden war, wurde am 08.03.1944 als Todesursache „Lungentuberkulose“ angegeben.

Fortgesetzt wurde auch die „Sonderbehandlung 14f13“, nämlich die Ermordung von KZ-Häftlingen  in den Tötungsanstalten. So gehörte etwa Heinrich Münster, Steinstr. 13 und Oskar Jäckel, Friedhofstr. 13, die seit September 1939 in KZ-Einrichtungen inhaftiert waren, zu den jüdischen Opfern, die 1942 im Rahmen dieser Mordaktion „14f13“ in der Tötungseinrichtung Bernburg vergast wurden.

(Georg Möllers)

Literaturhinweise:
Nach Bernd Walter, Psychiatrie und Gesellschaft in der Moderne. Geisteskrankenfürsorge in der Provinz Westfalen zwischen Kaiserreich und NS-Regime, Paderborn 1996
(S. 491f.: Aufzählung der „Erbkrankheiten“ für Sterilisationsfälle: Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressive Befunden, Fallsucht, Veitstanz, Blindheit, Taubheit, schwere Missbildungen)
(S. 632 zitiert die Aussagen von Hitlers Arzt Karl Brandt über  Gespräche Hitlers mit Reichsärzte-führer Wagner bereits beim Reichs-Parteitag 1935.) 
Ansgar Weißer, Geschichte der Psychiatrie in Westfalen, S. 48-60, in: Psychiatrie in Westfalen. LWL-Psychiatrie Verbund Westfalen, Münster  2014 (www.lwl.org/psychiatrieverbund-doswnload/pdf/LWL-Psychiatrie_29.09.10pdf , (20.03.2015)

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