Reitwinkel 58, Recklinghausen
Im Rahmen der Aktionen gegen „kommunistische Führer“ in „Schutzhaft“ vom April 1933 bis zum 12. Dezember 1934; 1944 erneute Verhaftung: das Sondergericht Dortmund verurteilte Paul Abczynski am 12. Juni 1944 wegen Verstoß gegen § 2 des Heimtücke-Gesetzes wegen „hetzerischer Reden gegen Staat und Partei“ (eine Zeugin denunzierte A. mit der Angabe, er habe den Führer beleidigt) zu einem Jahr Gefängnis. Das Urteil wurde nach dem Krieg durch die Britische Besatzung aufgehoben.
Haftzeiten: Recklinghausen Gerichtsgefängnis 16.04.1933 – 05.05.1933; KZ Brauweiler 05.05.1933 – März 1934; KZ Börgermoor März 1934 – Juni 1934; KZ Esterwegen Juni 1934 – 12.12.1934; Gerichtsgef. Recklinghausen 31.03.1944 – 28.03.1945
Paul Abczynski war Teilnehmer des 1. Weltkrieges, wurde dreimal verwundet; 1915 bis 1920 russische Kriegsgefangenschaft; Inhaber des Frontkämpferehrenkreuzes mit Schwertern und des Verwundetenabzeichens in schwarz
seit Sommer 1923 Mitglied der KPD, Ortsgruppenkassierer, Mitglied in RFB und RGO; Stadtverordneter der KPD von 1924 bis 1933
Stadtverordneter der KPD in der von der Britischen Besatzung ernannten Stadtvertretung seit Dezember 1945.
StA Re Mikrofilm Einwohnerkartei
LA NRW Abt. Westfalen Q 233 Sondergericht Dortmund Nr. 2487/143
Jürgen Pohl: Alltag zwischen Befreiung und Neubeginn. Recklinghausen 1945 – 1948, Essen 1996, S. 37 u. 100.
Bez.Reg. Düsseldorf Dez. 15, ZKNr. 35315, Reg.Münster Nr. 2568