Der Rat der Stadt Recklinghausen hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2018 den vom Fachbereich Kultur, Wissenschaft und Stadtgeschichte erarbeiteten Kulturentwicklungsplan verabschiedet. Mit der einstimmigen Entscheidung machte der Rat den Weg frei für verschiedenste Maßnahmen, die Recklinghausen als Kulturstandort stärken sollen.
Eine dieser Maßnahmen ist der Förderetat für die Freie Kultur- und Kreativszene, der die ökonomischen und kreativen Möglichkeiten der Kunst- und Kulturschaffenden in Recklinghausen verbessern soll. Interessierte Künstlerinnen und Künstler können ab sofort einen Antrag auf Förderung stellen. Insgesamt ist eine Fördersumme von 25.000 Euro für das Jahr 2024 vorgesehen. Es ist nicht festgelegt, zu welchen Anteilen diese Fördersumme vergeben wird - dies richtet sich nach den zur Diskussion stehenden Projekten.
Hier finden Sie wichtige Unterlagen:
Fragen zum Förderetat und speziell zur Antragstellung beantwortet Katja Kschonek telefonisch unter 02361/50-1883 oder per E-Mail an katja.kschonek(at)recklinghausen.de.
Formale Kriterien für die Antragstellung
Einreichungsform: Erwartet wird eine kurze Projektbeschreibung unter Nennung aller Projektbeteiligten sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan.
Einreichungsfrist: 05.01.2024
Empfängerin: Stadt Recklinghausen
Fachbereich Kultur, Wissenschaft und Stadtgeschichte
Katja Kschonek
Augustinessenstr. 3
45657 Recklinghausen