Newsletter Wirtschaftsförderung Recklinghausen

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Titel
Zuschüsse für Lastenräder möglich
Einleitung
Gewerbliche Schwerlasträder können im Lieferverkehr einen merklichen Beitrag zum Klimaschutz leisten - besonders auf der sog. „letzten Meile“ im städtischen Verkehr. Seit dem 1. März gibt es deshalb eine neue Förderung für die Anschaffung von E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger.
Nachricht

 

Der Zuschuss beträgt 30 %, maximal jedoch 2.500 pro Lastenrad.

Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung von E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Elektrisch angetriebene Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung müssen dabei über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und eine Nutzlast von mindestens 150 kg verfügen. Bei Gespannen mit einem nicht-motorisierten Fahrrad oder Anhänger muss das Gesamttransportvolumen des Gespanns mindestens 1 m³ erreichen.

Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von

  • elektrisch angetriebene Lastenfahrräder,
  • Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung oder
  • Gespann aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss.

Anträge können bereits jetzt gestellt werden. Aufgrund der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung des Bundes werden Förderanträge jedoch erst nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2018 bewilligt. Dies wird voraussichtlich nach der Sommerpause 2018 der Fall sein. Ihr Antrag wird dennoch geprüft und bearbeitet.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle (Bafa) unter http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Kleinserien_Klimaschutzprodukte/Schwerlastenfahrraeder/schwerlastenfahrraeder_node.html.

 

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