Bei dem Besuch dieser Webseite werden Cookies gesetzt. Hierbei handelt es sich um Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden unserem Server und auch Servern von Externen auf Anfrage wieder übermittelt. Wir verwenden sie, um Zugriffe auf unserer Webseite zu analysieren, Dienstleistungen zu personalisieren und soziale Medien anzubieten. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Darüber hinaus gibt es Cookies und Dienstleister, die Daten in Drittländern (USA) mit unzureichendem Datenschutzniveau verarbeiten. Es besteht die Gefahr, dass diese zu Kontroll- und Überwachungszwecken von anderen missbraucht werden, ohne dass Sie sich mit einem Rechtsbehelf hiervor schützen können. Welche Arten von Cookies genau gesetzt werden, wie lang sie gespeichert werden, von wem sie gesetzt wurden und wie Sie dies verhindern können, können Sie unter „Details anzeigen“ erfahren oder der Datenschutzerklärung entnehmen. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden.
Ein Teil der Daten, die dieser Anbieter gesammelt hat, dient der Personalisierung und der Messung der Werbewirksamkeit.
Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden auf unserem Server und auch Servern von anderen Dienstleistern, die auf unserer Webseite eingebunden sind, auf Anfrage wieder übermittelt.
Gesetzlich erlaubt sind „Notwendige Cookies“. Alle weiteren bedürfen einer Einwilligung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von uns gesammelten Daten, die für die Anbietung von konkreten Leistungen erforderlich sind auch von Dritten empfangen werden und auch ohne unsere Zustimmung an andere Firmen weitergeleitet werden, um dann für andere Zwecke verarbeitet zu werden. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden. Für den Widerruf wird die Einwilligungs–ID und das Datum der Einwilligung benötigt. Diese finden Sie hier. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten und wohin die Weitergabe dieser Daten erfolgt.
Mit dem Heimat-Scheck können Projekte lokaler Vereine und Initiativen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten beschäftigen. „So können gute Ideen und kleine Projekte, die nicht viel kosten, aber gleichzeitig einen großen Mehrwert versprechen, umgesetzt werden“, erklärt Bürgermeister Christoph Tesche. Die Landesregierung stellt insgesamt für ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) 1.000 Heimat-Schecks im Wert von jeweils 2.000 Euro bereit.
Schon im vergangenen Jahr genutzt hat das Projekt der Verein Dorfkind Speckhorn e. V., der mit seinem „Speckhorner Kartoffelfest“ eine Veranstaltung ins Leben gerufen hat, die nicht nur an die heimatlichen Traditionen anknüpft, sondern auch Brücken zwischen den Generationen schlägt. Am 29. September 2019 fand das erste Kartoffelfest statt, bei dem der sogenannte Erdapfel im Fokus stand. Woher kommt die Kartoffel? Wann wird sie geerntet? Und am Wichtigsten: Auf welche Arten kann ich sie zubereiten und essen?
Mit seinem Projekt hat der Verein Dorfkind Speckhorn e. V. bewiesen, wie das Heimat-Förderprogramm des Landes NRW die Lebensqualität in einem Stadtteil verbessern kann. „Der Heimat-Scheck ist eine wirklich tolle Sache“, sagt Norbert Fröhleke, Abteilungsleiter Zentrales Fördermittelmanagement. „Das Kartoffelfest in Speckhorn ist nur eins von vielen denkbaren Beispielen für eine gelungene Umsetzung.“
Weitere Beispiele für förderfähige Projekte:
Voraussetzung für den Heimat-Scheck ist, dass die jeweilige Maßnahme bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres abgeschlossen ist und nicht gleichzeitig durch andere öffentliche Förderungen mitfinanziert wird. Außerdem gilt: Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid bekanntgegeben wurde – vorher darf auch kein Auftrag erteilt werden.
„Den Aufwand für die Antragstellung und den Verwendungsnachweis halten wir möglichst gering“, verdeutlicht Silvia Stöbermann-Schröder vom Zentralen Fördermanagement die unbürokratische Förderung. Die Anträge können online auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW gestellt werden: www.mhkbg.nrw/heimat. Zusätzlich sind diese dann parallel in Papierform mit Unterschrift an die Bezirksregierung Münster zu senden.