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Veranstaltungen und Feste sind aus Infektionsschutzgründen abgesagt, Einnahmen brechen ein. Dabei müssen aber weiterhin laufende Kosten etwa zur Unterhaltung von Vereinsheimen gedeckt werden.
Hier setzt das neue Förderprogramm „Heimat 2020“ der Landesregierung an. Es steht gemeinnützigen, mildtätigen und / oder kirchlichen Zwecken dienenden Vereinen beziehungsweise vergleichbaren Körperschaften mit insgesamt 50 Millionen Euro zur Seite.
Bürgermeister Christoph Tesche sagt zu dem neuen Förderprogramm: „Ich begrüße die Hilfe des Landes ausdrücklich, vor allem auch deshalb, weil damit ehrenamtliches Engagement gestützt und erhalten wird, das für unsere Stadtgesellschaft so wichtig ist. Ihr Engagement dient unserem Gemeinwohl. Ich kann nur ermuntern, sich über die genauen Fördermöglichkeiten zu informieren und zu schauen, ob sie je im Einzelfall genutzt werden können. Bereits mit dem Heimat-Scheck des Landes, für den ich bereits geworben habe und der unabhängig von der Corona-Krise unbürokratisch kleine Projekte fördert, konnten hier Vereine in den Genuss einer kleinen Förderung kommen. Zum Beispiel der Verein Dorfkind Speckhorn.“
Wenn Vereine wegen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können sie unter bestimmten Bedingungen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro zur Überwindung oder Linderung der durch die Umstände der Pandemie verursachten Schwierigkeiten beantragen. Für die Ermittlung des Liquiditätsbedarfs ist der Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Oktober 2020 maßgeblich.
Antragsberechtigt sind alle nach Paragraf 52 bis 54 Abgabenordnung als gemeinnützig oder mildtätig anerkannten Vereine und vergleichbaren Organisationen in Nordrhein-Westfalen, die bereits vor dem 1. Januar 2020 bestanden haben. Von der Zuschussgewährung ausgeschlossen sind Vereine, die bereits aus einem anderen Programm eine Corona-Soforthilfe oder vergleichbare Billigkeitsleistungen erhalten haben oder erhalten können.
Der Antrag kann ab sofort bis zum 4. Dezember 2020 online gestellt werden.
Weiteres siehe: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020
Die Anträge für Recklinghausen werden bei der Bezirksregierung Münster bearbeitet. Weitere Informationen zur Förderung gibt es unter: