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Am 23. März 2022 hat die Europäische Kommission einen neuen befristeten Krisenrahmen verabschiedet, der es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, die wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu begrenzen. So erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung der von den wirtschaftlichen Folgen betroffenen Unternehmen. Der nun beschlossene Beihilferahmen gilt rückwirkend vom 1. Februar 2022 an bis zum 31. Dezember 2022.
Es sind drei Arten staatlicher Beihilfen vorgesehen:
Direkte staatlichen Beihilfen an betroffene Unternehmen
Liquiditätshilfen in Form staatlicher Garantien und subventionierter Darlehen
Staatlichen Beihilfen zum Ausgleich hoher Energiepreise
Weitere Förderprogramme und staatliche Hilfen:
Welche Möglichkeiten zur kurzfristigen Energie- und Gaseinsparung gibt es?
Informationen zur aktuellen Lage
Nähere und zum Teil tagesaktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima.