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Titel
Windenergie in Recklinghausen: Vertrag sichert Zusammenarbeit
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Bürgermeister Wolfgang Pantförder, Bürgermeister Achim Menge aus Oer-Erkenschwick (vorne v.l.), Dietmar Schwetlick (Technischer Beigeordneter Recklinghausen) und Bernd Immohr (Technischer Beigeordneter Oer-Erkenschwick) (hinten v.l.) bei der Vertragsunterzeichnung.
Einleitung
Die Planungen zum möglichen Bau von Windrädern in Recklinghausen und Oer-Erkenschwick gehen weiter: Die Bürgermeister beider Städte unterzeichneten am Mittwoch, 11. Dezember, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Haupttext


Gemeinsam wollen die Städte prüfen, ob auf den Gebieten von Recklinghausen und Oer-Erkenschwick weitere mögliche Windkonzentrationsflächen ausgewiesen werden können. Außerdem sollen gemeinsam private Bauvorhaben sinnvoll gesteuert werden.

„Wir sind froh, dass wir den nächsten Schritt gehen können, um zügig etwas für den Klimaschutz zu tun“, sagt Bürgermeister Wolfgang Pantförder. „Wir setzen uns für Windkraft ein, sichern damit die Energieversorgung und wollen so unseren Beitrag zur CO2-Minderung leisten.“ Sechs Windkrafträder, vier in Börste und je eines in Essel und Bockholt an der Stadtgrenze zu Marl, hat Recklinghausen bereits in Betrieb. In Oer-Erkenschwick sind zurzeit drei Windräder in Betrieb und eines wird aktuell erneuert. Zwei stehen in Oer und eines in Erkenschwick an der Horneburgerstraße im Industriegebiet. Und mit den Windrädern, die künftig entstehen könnten, wollen die beiden Städte ihren Beitrag dazu leisten, die Vorgaben des Landes NRW zu erfüllen: 15 Prozent der Stromerzeugung in NRW sollen bis 2020 aus Windenergie erfolgen. Dazu müssen die Städte ausreichende Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie festlegen.

„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und darauf, dass unsere Städte ein wichtiges Umweltprojekt vorantreiben können“, sagt Bürgermeister Achim Menge aus Oer-Erkenschwick. „Wichtig dabei ist aber, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht zu kurz kommen.“ Daher ist beabsichtigt, im Frühjahr 2014 ein schlüssiges Planungskonzept auf einer Bürgerversammlung vorzustellen und die Öffentlichkeit in das Verfahren einzubinden. Erst dann kann an einem möglichen Teilflächennutzungsplan weitergearbeitet werden.

Der Teilflächennutzungsplan weist die sogenannten Windkonzentrationsflächen auf untersuchten Gebieten aus. Im Rahmen dieses Konzepts wird zwischen harten und weichen Kriterien unterschieden. Harte Kriterien schließen die Errichtung und den Betrieb von Windrädern aus rechtlichen Gründen aus. Aufgrund der Berücksichtigung von weichen Kriterien reduziert sich der mögliche Raum, in dem Konzentrationszonen ausgewiesen werden könnten, weiter. Diese weichen Kriterien bedürfen aber einer Einzelfallbetrachtung und werden einzeln durch die Räte der Städte Recklinghausen und Oer-Erkenschwick beschlossen. Damit der Zusammenarbeit zwischen Recklinghausen und Oer-Erkenschwick künftig nichts im Weg steht, wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag unterzeichnet.

Weitere Informationen zum Landesplan NRW sind unter www.nrw.de/landesregierung/landesplanung zu finden.

Datum
11.12.2013


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