Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Welche Leistung kann ich bekommen?
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten die Beförderungskosten in voller Höhe, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Wie wird der Zuschuss berechnet?
Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wenn für den Weg zur Schule tatsächlich kostenpflichtige Verkehrsdienstleistungen (zum Beispiel privater Schultransport) oder öffentliche Verkehrsmittel (Schulbus, Linienbus, S-Bahn, Straßenbahn etc.) genutzt werden.
Der Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten wird als Geldleistung erbracht.