Frühförderung bietet Hilfen für Familien mit Kindern im Vorschulalter, deren körperliche, seelische oder soziale Entwicklung auffällig oder verzögert erscheint, die eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind.
Kinder fördern, Eltern stärken
In der Frühförderung werden pädagogische, medizinische oder psychologische Hilfen eingesetzt. Sie richten sich zum einen an das Kind selbst und dienen zum anderen der Beratung und Anleitung der Eltern. Ziel der Frühförderung ist es, das Kind zu unterstützen, so dass es seine vorhandenen Fähigkeiten bestmöglich entfalten kann. Die Förderung ist auf jede einzelne Familie individuell zugeschnitten.
Ablauf und Finanzierung der Frühförderung
Die Frühförderung wird in der Regel durch den Kinderarzt veranlasst. Die Eltern wenden sich in diesem Fall an die Frühförderstelle, die für den Wohnort zuständig ist. In Recklinghausen ist die Frühförderstelle bei der Caritas (Kontaktdaten siehe unten) angesiedelt.
Wenn die Voraussetzungen für die Förderung vorliegen, reicht die Frühförderstelle einen Antrag auf Kostenübernahme beim Kreissozialamt ein. Im Rahmen der Antragsprüfung wird das Kind zur Untersuchung in das Kreisgesundheitsamt eingeladen. Frühförderung ist eine Hilfemaßnahme, die im Rahmen des Sozialgesetzbuches gewährt und vom Kreis Recklinghausen getragen wird. Sie ist für die Familien kostenfrei.
Die Förderung kann sowohl in der Frühfördereinrichtung als auch im Haushalt der Familie stattfinden.
Weitere Informationen finden Sie auch beim Kreis Recklinghausen. Mehr
Frühförderstelle für Kinder aus Recklinghausen
Heilpädagogische Frühförderung
Friedrich-Ebert-Straße 233
45659 Recklinghausen
Telefon: 02361/27012
Internet: www.caritas-recklinghausen.de
Frühförderung für Kinder mit Hörschädigung
Glückaufschule
Marler Straße 41
45894 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/9305261
Internet: www.lwl.org/LWL/Jugend/glueckauf-schule
Frühförderung für Kinder mit Sehschädigung
Lasthausstraße 10
45894 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/9305241
Internet: www.lwl.org/LWL/Jugend/Focus_Schule/Fruehfoerderung
Rechtlicher Hintergrund