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Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie nimmt seinen Schutzauftrag wahr, wenn ihm gravierende Hinweise für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.
Wenn Sie Rat, Unterstützung und Hilfe benötigen, kontaktieren Sie den Allgemeinen Sozialen Dienst.
Kinder und Jugendliche können sich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden. Eine Beratung ist ebenfalls ohne Nennung des Namens möglich.
Die unterzeichneten Vereinbarungen zum Kinderschutz mit freien Trägern der Jugendhilfe finden Sie hier.
Weitere Materialien:
Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch
Von Misshandlung und sexuellem Missbrauch betroffen sein können Kinder und Jugendliche - Mädchen und Jungen - aus allen sozialen Schichten. Die Schädiger sind zumeist keine Fremden, sondern in der Familie oder im sozialen Nahbereich des Kindes oder Jugendlichen zu finden.
Wer die Vermutung hat, ein Kind in der Familie, in der Verwandtschaft, im Bekanntenkreis oder in der Nachbarschaft könnte von Misshandlung und/oder sexuellem Mißbrauch betroffen sein, oder wem sich ein Kind anvertraut hat, sollte Unterstützung beim Jugendamt oder in einer Beratungsstelle suchen.
Allerdings sollte nichts überstürzt werden.
Bei allem, was unternommen wird, sollte das Wohl des Kindes oder Jugendlichen Maßstab für das aktuelle Handeln sein. Für die Kinder ist es bereits eine wichtige Hilfe, eine Vertrauensperson zu haben, die sie unterstützt.
Die Mitarbeiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt auf Wunsch anonym.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Leider ist ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht immer möglich. Dann sucht das Jugendamt, ggf. unter Beteiligung der Familie, eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine gute Einrichtung. Je nach Familiensituation und Vereinbarung mit den Eltern und Kindern kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
Eine Broschüre zum Thema Kinderschutz finden Sie hier.
Hier geht es zur Broschüre mit der Übersicht der Erziehungshilfen in Recklinghausen.