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Der Zuschuss für die Stecker-Solargeräte beträgt 100 Euro. Eine Antragsstellung ist nur für den Geltungsbereich innerhalb der Stadt Recklinghausen möglich. Der Antrag wird über das Service-Portal gestellt. Eine Anmeldung oder Registrierung ist hierzu nicht notwendig. Geräte, die vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides gekauft wurden, können nicht gefördert werden.
Versiegelte Flächen führen zur Aufheizung des lokalen Kleinklimas und damit zur Bildung von Hitzeinseln, die die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gefährden. Weitere Folgen von versiegelten Flächen ist die Zunahme der Auswirkungen von Starkregenereignissen sowie der Verringerung der Artenvielfalt . Mit der Förderrichtlinie wird ein Anreiz zur Entsiegelung und Entschotterung solcher Flächen geschaffen. Positive Effekte für die Belange der Klimaanpassung die dadurch erzielt werden können sind die Kühlung der Umgebung durch die Verdunstungskälte der Bepflanzung, der verbesserte Abfluss des Niederschlags bei Starkregenereignissen und die Förderung der Biodiversität.
Gefördert wird die Umgestaltung von Schottergärten und/oder versiegelten Flächen von Privat- und Gewerbegrundstücken (Wohngebäude und Unternehmen) in naturnahe Gärten durh einen kommunalen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten (inkl. MwSt.) und maximal 2.000 Euro je Antrag und Antragssteller*in.