Klimaschutz
Förderung von Stecker-Solar
xxx Ab sofort: Antragsstellung nach Umsetzung xxx
Bitte reichen Sie zunächst einen Online-Antrag über unser Service-Portal ein. Im zweiten Schritt laden Sie Ihre Nachweise über unser Service-Portal hoch (Rechnung und Foto der Anlage). Erst dann ist Ihr Antrag vollständig eingereicht.
Der Zuschuss für die Stecker-Solargeräte beträgt 100 Euro. Eine Antragsstellung ist nur für den Geltungsbereich innerhalb der Stadt Recklinghausen möglich. Eine Anmeldung oder Registrierung ist für die Antragsstellung nicht notwendig.
Förderrichtlinie Stecker-Solargeräte
Stecker-PV-Geräte sind kleine, netzunabhängige Solarmodule, die einfach über einen Stecker an eine Steckdose angeschlossen werden können. Sie sind ideal für den Einsatz in Mehrfamilienhäusern, zum Beispiel für Mieterinnen und Mieter, die über kein eigenes Dach zur Installation einer Photovoltaik-Anlage verfügen. Stecker-PV-Geräte sind eine erschwingliche und umweltfreundliche Möglichkeit, um den eigenen Strombedarf zu decken. Sie reduzieren die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und tragen zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei.
Klimaanpassung
"Schotter gegen Schotter" - Förderprogramm Entschotterung
Versiegelte Flächen führen zur Aufheizung des lokalen Kleinklimas und damit zur Bildung von Hitzeinseln, die die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gefährden. Weitere Folgen von versiegelten Flächen ist die Zunahme der Auswirkungen von Starkregenereignissen sowie der Verringerung der Artenvielfalt . Mit der Förderrichtlinie wird ein Anreiz zur Entsiegelung und Entschotterung solcher Flächen geschaffen. Positive Effekte für die Belange der Klimaanpassung die dadurch erzielt werden können sind die Kühlung der Umgebung durch die Verdunstungskälte der Bepflanzung, der verbesserte Abfluss des Niederschlags bei Starkregenereignissen und die Förderung der Biodiversität.
Gefördert wird die Umgestaltung von Schottergärten und/oder versiegelten Flächen von Privat- und Gewerbegrundstücken (Wohngebäude und Unternehmen) in naturnahe Gärten durh einen kommunalen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten (inkl. MwSt.) und maximal 2.000 Euro je Antrag und Antragssteller*in.
Alle weiteren Informationen, die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen finden Sie hier.
"RE blüht auf" - Recklinghäuser Vorgarten-Wettbewerb
Zur Sensibilisierung der Recklinghäuser Bürger*innen soll parallel zum Start des Förderprogramms ein Vorgarten-Wettbewerb stattfinden, der Anreize zur Um- bzw. Neugestaltung der Hauseingangsbereiche für private Eigenheimbesitzer*innen und Mieter*innen von Wohngrundstücken schafft. Neben der Verbesserung der Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen, trägt der Wettbewerb darüber hinaus auch zur Verschönerung des Ortsbildes und einer besseren Lebensqualität vor unserer Haustür bei. Das
Preisgeld von insgesamt 2.000 Euro wird bei mehreren Gewinner*innen gestaffelt aufgeteilt.
"10.000 grüne Dächer" - Förderprogramm Dachbegrünung
10.000 Dächer in der Emscher-Region begrünen – das ist das Ziel eines neues Förderprogramms der Emschergenossenschaft als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk. Es richtet sich auch an Eigentümer*innen in Recklinghausen, deren Immobilie im Einzugsgebiet des Wasserwirtschaftsverbandes liegt. Der Zuschuss für förderfähige Leistungen beträgt pauschal 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche und maximal 3.000 Euro. Dabei ist sowohl ein Eigenbau, als auch eine Fremdleistung förderfähig.
Hof-, Haus- und Fassadenprogramm
Sie sind für die Atmosphäre und Attraktivität einer Stadt wichtig: gepflegte und saubere Hausfassaden. Deshalb erweitert die Stadt Recklinghausen ab sofort das Fördergebiet des Fassaden- und Hofprogramms in Recklinghausen-Hillerheide.
Gefördert werden
- die Neugestaltung straßenseitiger Fassaden, Giebel und Brandwände,
- der Neuanstrich,
- die Reinigung von Sichtmauerwerksfassaden und die Instandsetzung von Ornamenten
- sowie historisch erhaltenswerter Fenster und Türen, wenn das ursprüngliche Erscheinungsbild erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird.
Unterstützt wird auch die Begrünung von Fassaden, Brandwänden, Mauern, Garagen und Dächern. Dazu kommt außerdem die Entsiegelung, Begrünung und Herrichtung von Hof- und Gartenflächen von Gebäuden, die mindestens zwei Vollgeschosse und drei Wohn- oder Geschäftseinheiten haben. Die Stadt unterstützt die Neugestaltung je nach Modernisierungsaufwand mit bis zu 6.000 Euro, jedoch nicht mehr als 30 Euro pro Quadratmeter gestalteter bzw. hergerichteter Fläche.
Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung stehen Kommunen, Unternehmen, Institutionen oder Bürger:innen in den Verbandsgebieten von Emschergenossenschaft und Lippeverband folgende fördermäßige Maßnahmen zur Verfügung:
