Klimaschutz
Förderung von Stecker-Solargeräten
Stecker-PV-Geräte sind kleine, netzunabhängige Solarmodule, die einfach über einen Stecker an eine Steckdose angeschlossen werden können. Sie sind ideal für den Einsatz in Mehrfamilienhäusern, zum Beispiel für Mieterinnen und Mieter, die über kein eigenes Dach zur Installation einer Photovoltaik-Anlage verfügen. Stecker-PV-Geräte sind eine erschwingliche und umweltfreundliche Möglichkeit, um den eigenen Strombedarf zu decken. Sie reduzieren die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und tragen zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei.
Der Zuschuss für die Stecker-Solargeräte beträgt 100 Euro. Eine Antragsstellung ist nur für den Geltungsbereich innerhalb der Stadt Recklinghausen möglich. Der Antrag wird über das Service-Portal gestellt. Eine Anmeldung oder Registrierung ist hierzu nicht notwendig. Geräte, die vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides gekauft wurden, können nicht gefördert werden.
Klimaanpassung
Förderprogramm Entschotterung
Versiegelte Flächen führen zur Aufheizung des lokalen Kleinklimas und damit zur Bildung von Hitzeinseln, die die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gefährden. Weitere Folgen von versiegelten Flächen ist die Zunahme der Auswirkungen von Starkregenereignissen sowie der Verringerung der Artenvielfalt . Mit der Förderrichtlinie wird ein Anreiz zur Entsiegelung und Entschotterung solcher Flächen geschaffen. Positive Effekte für die Belange der Klimaanpassung die dadurch erzielt werden können sind die Kühlung der Umgebung durch die Verdunstungskälte der Bepflanzung, der verbesserte Abfluss des Niederschlags bei Starkregenereignissen und die Förderung der Biodiversität.
Gefördert wird die Umgestaltung von Schottergärten und/oder versiegelten Flächen von Privat- und Gewerbegrundstücken (Wohngebäude und Unternehmen) in naturnahe Gärten durh einen kommunalen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten (inkl. MwSt.) und maximal 2.000 Euro je Antrag und Antragssteller*in.
Alle weiteren Informationen, die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Vorgarten-Wettbewerb
Zur Sensibilisierung der Recklinghäuser Bürger*innen soll parallel zum Start des Förderprogramms ein Vorgarten-Wettbewerb stattfinden, der Anreize zur Um- bzw. Neugestaltung der Hauseingangsbereiche für private Eigenheimbesitzer*innen und Mieter*innen von Wohngrundstücken schafft. Neben der Verbesserung der Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen, trägt der Wettbewerb darüber hinaus auch zur Verschönerung des Ortsbildes und einer besseren Lebensqualität vor unserer Haustür bei. Das
Preisgeld von insgesamt 2.000 Euro wird bei mehreren Gewinner*innen gestaffelt aufgeteilt.
10.000 grüne Dächer - Förderprogramm Dachbegrünung
10.000 Dächer in der Emscher-Region begrünen – das ist das Ziel eines neues Förderprogramms der Emschergenossenschaft als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk. Es richtet sich auch an Eigentümer*innen in Recklinghausen, deren Immobilie im Einzugsgebiet des Wasserwirtschaftsverbandes liegt. Der Zuschuss für förderfähige Leistungen beträgt pauschal 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche und maximal 3.000 Euro. Dabei ist sowohl ein Eigenbau, als auch eine Fremdleistung förderfähig.
Hof-, Haus- und Fassadenprogramm
Sie sind für die Atmosphäre und Attraktivität einer Stadt wichtig: gepflegte und saubere Hausfassaden. Deshalb erweitert die Stadt Recklinghausen ab sofort das Fördergebiet des Fassaden- und Hofprogramms in Recklinghausen-Hillerheide. Gefördert werden die Neugestaltung straßenseitiger Fassaden, Giebel und Brandwände, der Neuanstrich, die Reinigung von Sichtmauerwerksfassaden und die Instandsetzung von Ornamenten sowie historisch erhaltenswerter Fenster und Türen, wenn das ursprüngliche Erscheinungsbild erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird. Unterstützt wird auch die Begrünung von Fassaden, Brandwänden, Mauern, Garagen und Dächern. Dazu kommt außerdem die Entsiegelung, Begrünung und Herrichtung von Hof- und Gartenflächen von Gebäuden, die mindestens zwei Vollgeschosse und drei Wohn- oder Geschäftseinheiten haben.Die Stadt unterstützt die Neugestaltung je nach Modernisierungsaufwand mit bis zu 6.000 Euro, jedoch nicht mehr als 30 Euro pro Quadratmeter gestalteter bzw. hergerichteter Fläche. Für eine Förderung muss es sich um eine neue, noch nicht begonnene Maßnahme handeln. Außerdem muss ein Fachbetrieb beauftragt werden und die Kosten müssen über 500 Euro liegen. Erstattet werden maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung stehen Kommunen, Unternehmen, Institutionen oder Bürger:innen in den Verbandsgebieten von Emschergenossenschaft und Lippeverband Fördergelder zur Verfügung.
Mit der Förderung sollen möglichst viele befestigte Flächen von der Kanalisation abgekoppelt werden.
Das heißt: Das Regenwasser von Haus- und befestigten Grundstücksflächen soll nicht mehr zusammen mit dem Abwasser in der Kanalisation Richtung Kläranlage abgeleitet werden, sondern vor Ort versickern können oder gespeichert und genutzt werden. Das bedeutet positive Effekte für das Stadtklima und Starkregenvorsorge.
Für diese Maßnahmen können alle Flächeneigentümer:innen in der Emscher-Lippe-Region Förderanträge stellen.
Es gibt nur wenige weitere Bedingungen zu beachten: mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein und de Maßnahme darf auch nicht verpflichtend von der Kommune vorgeschrieben sein.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
- Entsiegelung von befestigten Flächen
- Regenwasserversickerung in Mulden
- Mulden-Rigolen oder Rigolen
- Dachbegrünung
- wandgebundene Fassadenbegrünung (mit Bewässerung über gesammeltes Regenwasser)
- Regenwassernutzung im Innen- und Außenbereich <
- oder die Ableitung von Regenwasser zum Gewässer