In Recklinghausen gibt es die
Gewässerunterhaltung und den
Gewässerschutz.
Gewässerunterhaltung ist die Pflege und Entwicklung von Gewässern, um diese mit Blick auf die wasserwirtschaftliche und naturräumliche Funktion sowie die Schiffbarkeit zu erhalten und zu verbessern.
Die Gewässerunterhaltung ist gesetzlich durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze geregelt.
Gewässerschutz ist die Gesamtheit der Maßnahmen, Gewässer zu schützen, zum Beispiel vor Schadstoffen.
GEWÄSSERUNTERHALTUNG
In Recklinghausen gibt es eine Vielzahl von Bächen und Gräben, also Gewässer, wie die Wambecke in Stuckenbusch, der Quellbach in Röllinghausen, der Bärenbach in König-Ludwig, der Grullbach in Hochlarmark, der Burggraben in Speckhorn, der Bruchgraben in Essel oder der Oberlauf des Suderwicher Baches. Diese Gewässer und ihre Nebenläufe sorgen dafür, dass die auf das Stadtgebiet niedergehenden Regenfälle abfließen können, ohne größeren Schaden anzurichten.
Das gilt auch für Regenwasser, das von befestigten Flächen über die Kanalisation abgeleitet wird. Wenn es stark regnet, wird an verschiedenen Stellen in Recklinghausen dieses Wasser vorgereinigt und aus der Kanalisation in die Gewässer abgeleitet. Solche Ableitungen in Gewässer erfolgen unter anderem durch Regenwasserbehandlungsanlagen in Suderwich, Essel, Speckhorn, Hochlar, Hillerheide und Grullbad.
Der Abfluss im Gewässer kann nur dann jederzeit gewährleistet sein, wenn folgende Aufgaben durchgeführt werden: Uferböschungen mähen, Sträucher, Hecken und Bäume im Uferbereich zurückschneiden, Abflusshindernisse wie Müll und Laubansammlungen beseitigen sowie Sand- und Bodenablagerungen aus der Gewässersohle, dem Grund des Gewässers, entfernen.
Weitere Informationen:
Gewässerunterhaltungsgebühr
Die Arbeiten zur Pflege und Unterhaltung der natürlichen Gewässer sind lange Zeit aus dem allgemeinen Haushalt finanziert worden. Weil aber einige Schmutzwasserläufe in saubere, natürliche Gewässer umgewandelt worden sind und künftig auch weitere renaturiert werden, steigen die Kosten zur Gewässerunterhaltung immer mehr an. Diese Kosten kann Recklinghausen als Stadt mit einem Haushaltssanierungsplan langfristig nicht mehr tragen. Deshalb hat der Rat der Stadt Recklinghausen im Dezember 2014 die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr ab 2015 beschlossen.
Die Grundstückseigentümer haben vorab mit den Grundbesitz-Abgabenbescheiden im Januar 2014 einen
Erklärungsbogen zur Ermittlung der Flächen für eine mögliche neue Gebühr erhalten. In dem Erklärungsbogen wurden die Grundstückseigentümer auch umfassend über die Gewässerunterhaltungsgebühr
informiert.
Die aktuelle Satzung finden Sie
hier.
Weitere Informationen zur Gewässerunterhaltungsgebühr
Ihre Ansprechpartner/innen zur Gewässerunterhaltung finden Sie hier.
GEWÄSSERSCHUTZ
Ob als Trinkwasser, als Grundwasser oder in Seen und Flüssen: Wasser ist ein essentiell wichtiges Gut und muss entsprechend geschützt werden. Für den Schutz des gesamten städtischen Entwässerungssystems ist bei der Stadt Recklinghausen der sogenannte Gewässerschutzbeauftragte zuständig. Er berät und überwacht den kommunalen Betreiber der Entwässerungsanlagen, beantwortet aber auch jederzeit Ihre Fragen rund ums Thema Gewässerschutz.
Weniger Abwasser, weniger Hochwasser - mehr Natur
Ziel des Gewässerschutzes ist eine deutliche Senkung des anfallenden Abwassers in Recklinghausen. Darüber hinaus sollen sogenannte Schmutzwasserläufe - Wasserläufe, in die Abwasser eingeleitet wird - naturnah umgestaltet werden (Renaturierung). Recklinghausen entwässert überwiegend in Richtung Süden in die Emscher, die zur Zeit renaturiert wird.
Daneben sollen Niederschläge in Zukunft vermehrt vor Ort versickern, um einen möglichst naturnahen Wasserkreislauf wieder herzustellen und die Gefahr von Hochwasser zu vermeiden.
So werden Gewässer geschützt
Zum Gewässerschutz zählen Maßnahmen zum Schutz des Oberflächenwassers (Flüsse, Seen, Bäche, Teiche) und des Grundwassers. Negative Auswirkungen wie zum Beispiel Verschmutzungen, die sich aus der Lagerung, dem Transport und der Nutzung von wassergefährdenden Stoffen ergeben, sollen verhindert werden. Zusätzlich versucht der Gewässerschutz, übermäßige Wasserentnahmen und Gewässererwärmungen zu reduzieren.
Konkrete Beispiele: Mülldeponien werden besonders abgedichtet, abwasserarme Produktionstechniken (Kreislaufanlagen) installiert und die Gewässergüte überwacht.
Hinweis zur Umweltauskunft: Jeder Interessierte kann die bei der Stadtverwaltung vorliegenden Daten zur Umwelt (zum Beispiel über den Zustand der Gewässer oder des Bodens) nachfragen und erhält in der Regel innerhalb von vier Wochen eine entsprechende Auskunft.
Gesetzliche Grundlagen
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