Städtische Finanzen
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden Erträge/Einzahlungen, zu leistenden Aufwände/Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen - für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Recklinghausen. Der Haushaltsplan wird jährlich aufgestellt und durch den Rat der Stadt verabschiedet. Er ist damit die verbindliche Grundlage für sämtliches finanzielles Handeln der Stadt Recklinghausen.
Den digitalen Haushaltsentwurf 2025 finden Sie hier.
Den digitalen Haushaltsplan 2024 finden Sie hier.Den digitalen Haushaltsplan 2023 finden Sie hier.
Haushaltssituation in Recklinghausen
Die Stadt Recklinghausen nahm in den Jahren 2012 - 2021 am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil. Durch die Konsolidierungshilfe, aber insbesondere auch durch eigene Kraftanstrengungen konnte seit 2017 der Haushaltsausgleich erreicht werden.
Die Bürgerinnen und Bürger Recklinghausens trugen mit, was an struktureller Veränderung umgesetzt wurde bzw. wird. Der ein oder andere schmerzliche Einschnitt war dabei leider nicht vermeidbar gewesen.
Alles in allem aber war der Sanierungsplan aus Sicht der Verwaltung und der Politik, die die
Maßnahmen mit breiter Mehrheit mittrug, vertretbar und berücksichtigte drei wichtige Attribute:
Ausgewogenheit, Verbindlichkeit, Seriosität.
Nicht zuletzt das rege Interesse der Bürgerschaft während der Entstehung dieses Sanierungskonzeptes hat gezeigt, dass es richtig war, die Chance zu ergreifen.
Das Haushaltsjahr 2023 ist mittlerweile das zweite nach der Zeit des Stärkungspaktes Stadtfinanzen. In der am 22.12.2022 beschlossenen Haushaltsplanung kann die Stadt Recklinghausen den Haushaltsausgleich auch für das Jahr 2023 aus eigener Kraft sicherstellen. Allerdings gelingt dies ganz entscheidend nur durch die vom Land NRW vorgegebene Buchungssystematik zur Isolierung der Corona- und Ukraine-Krieg bedingten haushaltswirtschaftlichen Belastungen. Insofern wird sich die Phase der Haushaltssanierung unter diesen neuen Vorzeichen fortsetzen.
Denn erhebliche finanzielle Risiken ergeben sich insbesondere hinsichtlich des weiteren Verlaufs der Krisen. Die Stadt Recklinghausen prognostiziert momentan einen Gesamtschaden (Corona und Ukraine-Krieg) in Höhe von rd. 80,1 Mio. €. Vor diesem Hintergrund wird der Weg einer vorsichtigen Haushaltsplanung und einer restriktiven Haushaltsausführung auch in den kommenden Jahren weitergegangen werden müssen.
Jahresabschlüsse
Für jedes Rechnungsjahr ist ein Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Zum Jahresabschluss 2022 und zum Prüfbericht geht es hier.
Gesamtabschluss
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 ist ein Gesamtabschluss für die Stadt und ihre Beteiligungen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt worden. Der Gesamtabschluss besteht aus:
Nach der „Fiktion der wirtschaftlichen Einheit“ werden die Stadt Recklinghausen und ihre verselbständigten Aufgabenbereiche als „ein Unternehmen“ nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der Stadt Recklinghausen als Mutter abgebildet.
Der Gesamtabschluss stellt die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Recklinghausen und der verselbstständigten Aufgabenbereiche dar.
Den im Rat am 21.02.2022 eingebrachten, aber noch nicht festgestellten Gesamtabschluss aus dem Jahr 2020 finden sie hier.
Ihre Ansprechpartner*innen zum Haushalt finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner*innen zum Gesamtabschluss finden sie hier.