Städtische Finanzen und Jahresabschlüsse | Stadt Recklinghausen

Städtische Finanzen und Jahresabschlüsse

Städtische Finanzen

Haushaltsplan
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden Erträge/Einzahlungen, zu leistenden Aufwände/Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen - für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Recklinghausen. Der Haushaltsplan wird jährlich aufgestellt und durch den Rat der Stadt verabschiedet. Er ist damit die verbindliche Grundlage für sämtliches finanzielles Handeln der Stadt Recklinghausen.

Am 29. November 2021 hat der Rat der Stadt Recklinghausen den Haushalt 2022 beschlossen. Am 11.01.2022 wurde dieser im Amtsblatt bekannt gemacht.

Den digitalen interaktiven Haushaltsplan 2022 finden Sie hier.

Am Montag, 26. September 2022, hat der Erste Beigeordnete Ekkehard Grunwald den Haushaltsentwurf 2023 in den Rat eingebracht.

Den digitalen interaktiven Haushaltsentwurf 2023 inklusive Haushaltsrede finden Sie hier.

Geldmünze zwischen zwei FingernHaushaltssituation in Recklinghausen
Die Stadt Recklinghausen ist seit dem Jahr 1996 in der Haushaltssicherung. Seit dem Jahr 2004 hat die Kommunalaufsicht die Haushaltssicherungskonzepte nicht genehmigt. Die Ausgleichsrücklage wurde im Haushaltsjahr 2009 bereits vollständig aufgebraucht. Die bilanzielle Überschuldung wäre nach den Daten aus dem beschlossenen Haushalt 2010, die Grundlage für die Teilnahme am Stärkungspakt waren, im Jahr 2016/2017 zu erwarten gewesen.

Diese Entwicklung konnte durch zahlreiche, umfassende Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen der Vergangenheit zwar abgemildert, jedoch nicht unterbunden werden. Sie ist konkreter Beleg für die strukturelle Unterfinanzierung kommunaler Haushalte, insbesondere auch durch vor Ort kaum steuerbare Transferleistungen.

Die Stadt Recklinghausen führt derartige Maßnahmen seit dem Jahr 1999 verstärkt durch.
Neben umfangreichen Beschlüssen des Rates im Jahre 2002 (Handreichungsliste mit 127
Punkten) wurde 2004 eine gesonderte Finanzkommission aus Vertretern der Politik und der
Verwaltung gebildet, die weitere Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen hat. Zusätzlich
werden seit 2005 jährlich verwaltungsintern Zielgespräche mit allen Fachbereichsleitungen
geführt, die insbesondere mögliche Einsparpotentiale beim Personalaufwand durch Nutzung
von Personalfluktuationen zum Gegenstand haben.

Im Jahr 2010 hat der Rat ein mit externer Beratung erarbeitetes Haushaltssicherungskonzept beschlossen, das über die bis dahin beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen hinaus weitere Konsolidierungsschritte festschreibt. Das Gesamtvolumen der durch diese verschiedenen Maßnahmen erzielten Einsparungen beläuft sich für den Zeitraum 1999 bis 2012 auf etwa 132,1 Millionen Euro.


Das große Recklinghäuser Sparpaket
Im Dezember 2011 hat der Landtag NRW das "Gesetz zur Unterstützung der kommunalen
Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen" (Stärkungspaktgesetz) beschlossen. Das zum 1. Dezember 2011 in Kraft getretene Gesetz soll zu einer nachhaltigen Verbesserung der kommunalen Finanzsituation beitragen und sieht unter anderem eine temporäre Unterstützung der Kommunen mit einer besonders problematischen Haushalts- und Finanzlage vor.

Durch die Entscheidung des Rates der Stadt Recklinghausen im März 2012, dem Stärkungspakt Stadtfinanzen beizutreten, war die Verwaltung aufgefordert, in kürzester Zeit eine Strategie in Form eines Haushaltssanierungsplanes gegen die drohende Überschuldung zu entwickeln, die in einer nie da gewesenen Verbindlichkeit in einem Sanierungszeitraum von 2012 bis 2021 letztendlich eine strukturelle Lücke von circa 60 Millionen Euro schließen soll.

Dieser Haushaltsanierungsplan setzt in der zeitlichen Perspektive aller bisherigen Sparbemühungen einen schon nahezu historischen Meilenstein. Ausgaben reduzieren, Gebühren und Steuern anheben: Der Plan beschreibt eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen sowohl auf der Aufwandsseite (Ausgaben) als auch auf der Ertragsseite (Einnahmen).
 
Neben den Maßnahmen mit großem Einsparvolumen sind auch die vielen „kleinen“ Bausteine mit geringerem Potenzial von großer Bedeutung. Nur in der Summe aller Handlungsansätze lässt sich das große Ziel erreichen.

Skulptur „Bürger tragen ihre Stadt!“
Die Bürgerinnen und Bürger Recklinghausens werden mittragen müssen, was in den nächsten Jahren an struktureller Veränderung umzusetzen sein wird. Der ein oder andere schmerzliche Einschnitt wird dabei leider nicht zu vermeiden sein. Alles in allem aber ist der Sanierungsplan aus Sicht der Verwaltung vertretbar und berücksichtigt drei wichtige Attribute: Ausgewogenheit, Verbindlichkeit, Seriosität.

Nicht zuletzt das rege Interesse der Bürgerschaft während der Entstehung dieses Sanierungskonzeptes hat gezeigt, dass es richtig war, die Chance zu ergreifen.
 
Sofern die Maßnahmen aus dem Haushaltssanierungsplan wie prognostiziert greifen, wird keine bilanzielle Überschuldung eintreten. Der Haushaltssanierungsplan wird von nun an jährlich fortgeschrieben, das heißt, das Sparpaket wird aktualisiert und - falls nötig - veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Der Bezirksregierung muss der Plan vor Beginn jedes neuen Haushaltsjahres zur Genehmigung vorgelegt werden.


Die jüngste Aktualisierung finden Sie hier:

Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021 bis 2024

Fortgeschriebener Haushaltssanierungsplan 2020 bis 2023

Fortgeschriebener Haushaltssanierungsplan 2019 bis 2021

Den kompletten Haushaltssanierungsplan finden Sie hier:

Zum beschlossenen Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021


Jahresabschlüsse

Für jedes Rechnungsjahr ist ein Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

Der Jahresabschluss setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Schlussbilanz
  • Ergebnisrechnung mit Teilergebnisrechnung
  • Finanzrechnung mit Teilfinanzrechnung
  • Anhang
  • Anlagenspiegel
  • Forderungsspiegel
  • Verbindlichkeitenspiegel
  • Lagebericht
  • Bestätigungserklärung nach Paragraph 95 Gemeindeordnung NRW

Zum Jahresabschluss 2019 und zum Prüfbericht geht es hier.

Gesamtabschluss

Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 ist ein Gesamtabschluss für die Stadt und ihre Beteiligungen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt worden. Der Gesamtabschluss besteht aus:

  • Gesamtbilanz
  • Gesamtergebnisrechnung
  • Gesamtanhang
  • Gesamtlagebericht
  • Beteiligungsbericht

Nach der „Fiktion der wirtschaftlichen Einheit“ werden die Stadt Recklinghausen und ihre verselbständigten Aufgabenbereiche als „ein Unternehmen“ nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der Stadt Recklinghausen als Mutter abgebildet.

Der Gesamtabschluss stellt die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Recklinghausen und der verselbstständigten Aufgabenbereiche dar.

Den im Rat am 27.09.2021 eingebrachten, aber noch nicht freigestellten Gesamtabschluss aus dem Jahr 2019 finden sie hier.

 

Ihre Ansprechpartner*innen zum Haushalt finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner*innen zum Gesamtabschluss finden sie hier.


 

Veranstaltungskalender

Zur Veranstaltungssuche

Bürgerbeteiligung zur Bauleitplanung
Für Bürger*innen gibt es Möglichkeiten, sich an Bebauungsplänen und Änderungen zum Flächennutzungsplan zu beteiligen.
Rund ums Ordnungsamt - Fragen von A bis Z

Von der Autowäsche bis zum Zigarettenstummel: Hier finden Sie Informationen des Ordnungsamts zu häufig gestellten Fragen. Mehr

Aufbau der Stadtverwaltung
Rathaus
Sie wollen mehr darüber erfahren, wie die Verwaltung der Stadt Recklinghausen aufgebaut ist? Hier erhalten Sie einen Überblick über die Verteilung der Dezernate und der zugehörigen Fachbereiche.
Verwaltungssuchmaschine NRW

Verwaltungssuchmaschine
Mit der Verwaltungssuchmaschine NRW kann man gezielt nach Angeboten der öffentlichen Verwaltung suchen. Zur Suchmaschine geht es hier.

Amtsblatt-Abonnement

Amtsblatt
Im Amtsblatt werden alle amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Recklinghausen veröffentlicht. Sie können es per E-Mail kostenlos abonnieren. Mehr