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Aktuelles Recklinghausen

Titel
Informationen und Rückmeldung zur Gewässerunterhaltungsgebühr
Bild
Rathaus
Einleitung
Seit dem 1. Januar gibt es in Recklinghausen die Gewässerunterhaltungsgebühr. Dazu hat die Stadtverwaltung vorab im Januar 2014 circa 36.000 Erklärungsbögen zur Ermittlung der Flächen für die Gewässerunterhaltungsgebühr an Grundstückseigentümer in Recklinghausen verschickt.
Haupttext

 
Viele haben sich seitdem zurückgemeldet und auch die Möglichkeit genutzt, persönlich oder über die eingerichtete Hotline Rückfragen zu stellen.

Die Stadt Recklinghausen bittet auch weiterhin darum, die Erklärungsbögen zur Festsetzung der Gewässerunterhaltungsgebühr für den jeweiligen Grundstückseigentümer bis zum 30. April auszufüllen und an das Technische Rathaus zu schicken. „Dabei können sich die Bürger natürlich auch bei uns informieren und Fragen, die es beim Ausfüllen der Bögen gibt, klären“, sagt Franz-Josef Knoblauch, stellvertretender Fachbereichsleiter Ingenieurwesen. „Und wir bedanken uns bei allen, die uns die Bögen bereits zurückgeschickt haben.“

Die Bögen können wie gewohnt an die Stadt Recklinghausen, Technisches Rathaus, Fachbereich 62/41, Westring 51, 45659 Recklinghausen oder per Fax an 02361/50-92712 oder 50-92414 geschickt werden. Eine kurze Hilfe beim Ausfüllen des Bogens ist unter www.recklinghausen.de/gewaesserunterhaltung zu finden.

Beratung und Hilfe beim Ausfüllen gibt es dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr) im Technischen Rathaus, Westring 51, Raum 203 und 213. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht notwendig.

Ansprechpartner sind Claudia Mengel, 02361/50-2414, Marcus Krimkowsky, 02361/50-2712 sowie Sabrina Jellen, 02361/50-2412.

Wichtige Hinweise: Wer den Bogen nicht erhalten hat oder verlegt haben sollte, der kann sich den Bogen im Technischen Rathaus in der 2. Etage abholen oder auf www.recklinghausen.de/gewaesserunterhaltung erneut ausdrucken. Es ist zu beachten, dass zu jeder Einheitswert (EW)-Nummer für das Finanzamt jeweils ein Bogen auszufüllen ist. Die EW-Nummer ist im Gebührenbescheid für Grundbesitzabgaben angegeben.

Es kann sein, dass bei einigen Eigentümern noch keine Gebühren zur Gewässerunterhaltungsgebühr auf dem Grundbesitzabgabenbescheid 2015 ausgewiesen sind, weil noch nicht alle Daten ausgewertet wurden. Dies wird dann in 2016 nachgeholt und gilt rückwirkend für 2015.

Hintergrund: Gewässerunterhaltungsgebühr

Bislang sind die Arbeiten zur Pflege und Unterhaltung der natürlichen Gewässer aus dem allgemeinen Haushalt finanziert worden. Weil aber einige Schmutzwasserläufe in saubere, natürliche Gewässer umgewandelt worden sind und künftig auch weitere renaturiert werden, steigen die Kosten zur Gewässerunterhaltung immer mehr an.

Die Umwandlung in natürliche Gewässer schreiben die EU-Wasserrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen vor. Die Schmutzwasserläufe, die renaturiert worden sind, konnten zuvor durch die Abwassergebühr finanziert werden. Das ist durch deren Renaturierung nun nicht mehr möglich. Grundlage der Gewässerschutzunterhaltungsgebühr ist die Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwands für fließende Gewässer der Stadt Recklinghausen. Weitere Informationen gibt es unter www.recklinghausen.de/gewaesserunterhaltung.

Datum
26.02.2015


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