Aktuelles Recklinghausen

Damit sich historische, erhaltenswerte und sonstige Fassaden auch weiterhin positiv auf das Umfeld und auch auf die Menschen, die die Altstadt besuchen, auswirken, hat die Stadt Recklinghausen ein Fassadenprogramm gemäß dem „Handlungskonzept Altstadt Recklinghausen“ für die Altstadt aufgelegt. Damit unterstützen die Stadt, das Land NRW und der Bund engagierte Hauseigentümer bei der Neugestaltung ihrer Fassaden finanziell.
„Es ist ein tolles Programm, über das Hauseigentümer nicht nur die Attraktivität ihrer eigenen Häuser steigern können“, sagt Beigeordneter Ekkehard Grunwald. „Sie steigern damit auch die Attraktivität unserer ‚Guten Stube – Altstadt Recklinghausen‘ und setzen sich so für eine positive Entwicklung der Altstadt als Einzelhandels- und Wohnquartier ein. Dieses Engagement unterstützen wir mit bis zu 6.000 Euro.“ Als Teilmaßnahme des integrierten Handlungskonzepts „Altstadt“ steht für die nächsten Jahre insgesamt eine Summe von 180.000 Euro für renovierungswillige Eigentümer bereit.
„Ziel des Programms ist es, die schönen alten Fassaden unserer Altstadt zu erhalten oder zu erneuern“, sagt der Technische Beigeordnete Norbert Höving. Gefördert werden die Neugestaltung straßenseitiger Fassaden, Giebel und Brandwände, der Neuanstrich, die Reinigung von Sichtmauerwerksfassaden und die Instandsetzung von Ornamenten sowie historisch erhaltenswerter Fenster und Türen, wenn das ursprüngliche Erscheinungsbild erhalten bleibt oder wieder hergestellt wird.
Erweiterung des Fördergebietes
Das erweiterte Anwendungsgebiet umfasst Teile der ehemaligen Stadterweiterungsgebiete, die sich mit der industriellen Revolution nach 1900 über die Altstadt und ihre Wälle hinaus in die damaligen Außenbereiche/Feldfluren entwickelt haben. Hierzu zählen insbesondere das Nord- und das Westviertel sowie das gründerzeitliche Paulusviertel im Süden, für das auch eine Erhaltungssatzung besteht. Grundlage der damaligen Stadterweiterung war der Bebauungsplan des geheimen Baurates Josef Stübben aus Köln, der das Fundament für die bauliche Entwicklung und den Neubau von Erschließungsstraßen bildete.
Für eine Förderung muss es sich um eine neue, noch nicht begonnene Maßnahme handeln. Außerdem müssen ein Fachbetrieb beauftragt werden und die Kosten über 500 Euro liegen. Erstattet werden maximal 50 Prozent der Gesamtkosten. „Wir helfen natürlich bei der Antragstellung und sehen uns die eingereichten Unterlagen an“, sagt Claudia Nikulski vom Fachbereich Ingenieurwesen. „Wir brauchen für die Prüfung, ob eine Förderung möglich ist, einen Kostenvoranschlag für die Maßnahmen, eine Zeichnung sowie Fotos der Fassade. Dann bringen wir alles auf den Weg.“
Die Antragstellung erfolgt bei Claudia Nikulski vom Fachbereich Ingenieurwesen der Abteilung Vermessung im Technischen Rathaus am Westring 51. Antragsunterlagen werden auch per E-Mail unter vermessung(at)recklinghausen.de entgegengenommen. Unterschriften werden aber immer im Original benötigt. Luitgard Péron vom Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen berät Hauseigentümer bei Fragen zum Fassadenprogramm und Denkmalschutz. Sie ist erreichbar unter Tel. 02361/50-2368 oder per E-Mail luitgard.peron(at)recklinghausen.de.
Weitere Informationen zu Bedingungen, dem Fördergebiet und Voraussetzungen für eine Förderung sind in der Broschüre „Fassadenprogramm“ zu finden. Diese kann bei Interesse beim Stadtmarketing unter Tel. 02361/50-5050 angefordert werden. Außerdem liegt die Broschüre im Rathaus und im Technischen Rathaus am Westring 51 aus.