Aktuelles Recklinghausen

Wer eine städtische Dienstleistung in Anspruch nehmen will und die 3G-Regel nicht erfüllt, muss sich darauf einstellen, zunächst abgewiesen zu werden. Ungeimpfte und ungetestete Personen erhalten dann einen Termin, der die Stadtverwaltung in die Lage versetzt, zum Schutze anderer Besucher*innen und der Mitarbeitenden geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Zu Einschränkungen kommt es auch bei Trauungen. Die Kapazität im Trauzimmer wird auf 18 Personen begrenzt, im Kaminzimmer auf 30 Personen. Die Hochzeitsgäste werden angehalten, auch während der Trauung Masken zu tragen. Brautpaar, Trauzeug*innen und Standesbeamte werden davon befreit.