Aktuelles Recklinghausen

Damit setzt die Landesregierung die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in NRW um. Die aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung zielt insbesondere darauf ab, die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante einzudämmen.
Mit der Änderung der Verordnung gilt auch in der Gastronomie die sogenannte 2G-Plus-Regel (geimpft oder genesen plus negativer Testnachweis). Geboosterte Personen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G-Plus gilt, keinen tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind. Darüber hinaus können Testungen nunmehr auch „vor Ort“ unter Aufsicht vorgenommen werden.
Das Land NRW hat alle wichtigen Änderungen rund um die Test- und Maskenpflicht und zum Umgang mit Quarantäne in einer Pressemitteilung festgehalten. Diese finden Sie hier.