Für eine erste Orientierung haben wir an dieser Stelle für Sie häufig gestellte Fragen zur Aufnahme eines Pflegekindes und zur Adoption eines Kindes zusammengestellt. Bei weiteren Fragen können Sie sich natürlich jederzeit unverbindlich an uns wenden. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie
hier.
Was muss ich tun, wenn ich mich für eine Adoption oder die Aufnahme eines Pflegekindes interessiere?
Wie verläuft ein Bewerberverfahren?Welche Unterlagen gehören zu einer Bewerbung?
Über welche Themen werden wir sprechen?
Kann ich auch als alleinstehende Person ein Kind aufnehmen?
Gibt es eine Altersgrenze?
Was will man alles von mir wissen und warum überhaupt?
Muss ich etwas mitbringen für das Gespräch?
Wie lange dauert ein Eignungsprüfungsverfahren?
Wie lange dauert es bis zur Vermittlung eines Kindes?
Entstehen Kosten?
Kann ich weiterhin berufstätig sein?
Gibt es weiterhin Hilfestellungen, wenn das Kind bei mir ist?
Gibt es Kontakt mit der Familie des Kindes?
Was muss ich tun, wenn ich mich für eine Adoption oder die Aufnahme eines Pflegekindes interessiere?
Informieren Sie sich gerne vorab auf den Internetseiten zu
Pflegekind und
Adoption. Oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf, zum Beispiel per E-Mail oder Telefon. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie
hier. Gerne informieren wir Sie, beantworten Ihre Fragen und vereinbaren einen Termin für ein erstes Informationsgespräch.
Wie verläuft ein Bewerberverfahren?
Wir werden Ihnen in einem unverbindlichen Informationsgespräch einen ersten Überblick über die Themen geben, die im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kindes eine Rolle spielen. Falls Sie sich für eine Bewerbung entscheiden, werden wir Sie in weiteren Gesprächen ausführlich informieren, um Sie so gut wie möglich auf die Aufnahme eines Kindes vorzubereiten. Um unseren Eindruck abzurunden und einen Eindruck von Ihrem Umfeld zu bekommen, besuchen wir Sie gerne auch Zuhause.
Welche Unterlagen gehören zu einer Bewerbung?
•
Bewerberbogen
• Lebensbericht
• erweitertes Führungszeugnis
• ärztliche Bescheinigung
Durch den Lebensbericht möchten wir Sie gern näher kennenlernen und bitten Sie daher, Erlebnisse beziehungsweise Entwicklungen zu beschreiben, die für Sie persönlich wichtig waren.
Über welche Themen werden wir sprechen?
Wir werden Sie unter anderem informieren über
• gesetzliche Grundlagen im Rahmen einer Inpflegegabe und/oder Adoption
• die Rechte leiblicher Eltern
• die möglichen Entwicklungsschwierigkeiten von Kindern, die nicht bei ihren Eltern leben können
• Traumatisierungen oder Verhaltensauffälligkeiten von Kindern
• Biografiearbeit, Herkunftssuche, Identitätsfindungsprozesse
• Bindungsfähigkeit als eine wesentliche Lebensgrundlage
Kann ich auch als alleinstehende Person ein Kind aufnehmen?
Ja. Natürlich ist es aber auch genauso möglich, gemeinsam mit dem Lebenspartner ein Kind aufzunehmen.
Gibt es eine Altersgrenze?
Das Gesetz (§ 1743 Bürgerliches Gesetzbuch) definiert für Adoptierende lediglich ein Mindestalter, jedoch keine Altersobergrenze. Das Alter der Adoptiveltern sollte im Verhältnis zum Kind einem natürlichen Altersabstand entsprechen.
Bei Aufnahme von Pflegekindern kommt es auf die individuellen Vorstellungen und Lebenssituationen der Bewerber an. Das Alter der Bewerber ist dabei ein Kriterium unter vielen. Gerne informieren wir beispielsweise auch ältere Personen, die sich bereits im Rentenalter befinden und/oder deren Kinder das Haus verlassen haben, über die Möglichkeit der Aufnahme eines Kindes.
Was will man alles von mir wissen und warum überhaupt?
Um ein Kind vermitteln zu können, das zu Ihnen und/oder Ihrer Familie passt, möchten wir Sie so gut wie möglich kennenlernen. Dazu benötigen wir Informationen von Ihnen - je mehr, desto besser - beispielsweise zu Ihrer persönlichen Entwicklung: Familie, berufliche Laufbahn, Partnerschaft, Stärken, Schwächen, Probleme und so weiter. Welche Informationen Sie uns dabei geben, entscheiden Sie selbst. Alle Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht.
Muss ich etwas mitbringen für das Gespräch?
Nein, für das erste Gespräch müssen Sie nichts mitbringen.
Wie lange dauert ein Eignungsprüfungsverfahren?
In der Regel führen wir mit den Bewerbern (Paaren oder Einzelpersonen) vier bis fünf Gespräche. Die Dauer des Verfahrens ist unter anderem davon abhängig, wie schnell Termine abgesprochen und durchgeführt werden können.
Wir bemühen uns um eine zügige Abwicklung, die erfahrungsgemäß etwa zwei bis drei Monate dauert.
Wie lange dauert es bis zur Vermittlung eines Kindes?
Bei der Vermittlung eines Kindes müssen wir viele unterschiedliche Gesichtspunkte berücksichtigen und Fragen klären, zum Beispiel:
• Wie sieht die rechtliche Situation des Kindes aus?
• Wer hat das Sorgerecht?
• Ist ein gerichtliches Sorgerechts- oder Umgangsverfahren anhängig?
• Wie sicher muss es für Sie sein, dass das Kind dauerhaft in Ihrer Familie bleiben kann?
• Wie ist die bisherige Entwicklung des Kindes?
• Liegen möglicherweise gesundheitliche Einschränkungen bei dem Kind vor?
• Wie hoch ist Ihre persönliche Bereitschaft, mit Unwägbarkeiten und
Unsicherheiten umzugehen beziehungsweise diese aushalten zu können?
Die Dauer einer Vermittlung wird also wesentlich von Ihrer persönlichen Bereitschaft und Ihrem Vermögen bestimmt, sich auf das „Abenteuer Pflege - oder Adoptivkind“ einzulassen. Über sämtliche Erkenntnisse, Einschätzungen etc. werden wir mit Ihnen im Gespräch bleiben.
Entstehen Kosten?
Die Beratung und Begleitung durch die Adoptionsvermittlungsstelle beziehungsweise den Pflegekinderdienst ist kostenfrei.
Wir möchten sie aber darauf hinweisen, dass die Ausstellung von Führungszeugnissen für Adoptionsbewerber kostenpflichtig ist und bei Auslandsadoptionen weitere Gebühren anfallen. Auch manche Ärzte stellen lediglich gegen Gebühr eine ärztliche Bescheinigung aus.
Kann ich weiterhin berufstätig sein?
Grundsätzlich ja - allerdings sollten die Bedürfnisse des Kindes Vorrang haben.
Die Entwicklung einer Beziehung zwischen Adoptiv-/Pflegeeltern und Kind braucht Zeit und Ruhe, da diese Kinder in besonderem Maß die liebevolle Fürsorge ihrer neuen Eltern benötigen.
Gibt es weiterhin Hilfestellungen, wenn das Kind bei mir ist?
Ja. Die Aufnahme eines Pflegekindes ist der Beginn einer meist langjährigen, vertrauensvollen Kooperation zwischen Familien und Fachkräften des Pflegekinderdienstes. Im Rahmen der sogenannten Hilfeplanung wird fortlaufend über den Hilfebedarf und über eventuell nötige zusätzliche Leistungen gesprochen.
Eine Broschüre informiert über zusätzliche finanzielle Hilfen für Pflegeeltern. Diese gibt es
hier zum Herunterladen.
Ein Adoptionsverfahren kann i.d.R. nach einem Jahr abgeschlossen werden. Allen Adoptiveltern wird angeboten, auch nach Abschluss des Adoptionsverfahrens mit den Fachkräften in Kontakt zu bleiben, beispielsweise an Akitvitäten wie Sommerfest und Weihnachtsfest teilzunehmen und sich jederzeit bei Fragen oder Problemen zu melden.
Gibt es Kontakt mit der Familie des Kindes?
Für das dauerhafte Gelingen eines Eltern-Kind-Verhältnisses kann die Einbeziehung der Herkunftsfamilie wie Eltern und Geschwister von elementarer Bedeutung sein. Wir prüfen daher in jedem Einzelfall, ob Kontakte sinnvoll und möglich sind und helfen dabei, diese herzustellen beziehungsweise aufrechtzuerhalten.