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Das Gesetz (§ 1743 Bürgerliches Gesetzbuch) definiert für Adoptierende lediglich ein Mindestalter, jedoch keine Altersobergrenze. Das Alter der Adoptiveltern sollte im Verhältnis zum Kind einem natürlichen Altersabstand entsprechen.
Bei Aufnahme von Pflegekindern kommt es auf die individuellen Vorstellungen und Lebenssituationen der Bewerber an. Das Alter der Bewerber ist dabei ein Kriterium unter vielen. Gerne informieren wir beispielsweise auch ältere Personen, die sich bereits im Rentenalter befinden und/oder deren Kinder das Haus verlassen haben, über die Möglichkeit der Aufnahme eines Kindes.
Bei der Vermittlung eines Kindes müssen wir viele unterschiedliche Gesichtspunkte berücksichtigen und Fragen klären, zum Beispiel:
• Wie sieht die rechtliche Situation des Kindes aus?
• Wer hat das Sorgerecht?
• Ist ein gerichtliches Sorgerechts- oder Umgangsverfahren anhängig?
• Wie sicher muss es für Sie sein, dass das Kind dauerhaft in Ihrer Familie bleiben kann?
• Wie ist die bisherige Entwicklung des Kindes?
• Liegen möglicherweise gesundheitliche Einschränkungen bei dem Kind vor?
• Wie hoch ist Ihre persönliche Bereitschaft, mit Unwägbarkeiten und
Unsicherheiten umzugehen beziehungsweise diese aushalten zu können?
Die Dauer einer Vermittlung wird also wesentlich von Ihrer persönlichen Bereitschaft und Ihrem Vermögen bestimmt, sich auf das „Abenteuer Pflege - oder Adoptivkind“ einzulassen. Über sämtliche Erkenntnisse, Einschätzungen etc. werden wir mit Ihnen im Gespräch bleiben.
Die Beratung und Begleitung durch die Adoptionsvermittlungsstelle beziehungsweise den Pflegekinderdienst ist kostenfrei.
Wir möchten sie aber darauf hinweisen, dass die Ausstellung von Führungszeugnissen für Adoptionsbewerber kostenpflichtig ist und bei Auslandsadoptionen weitere Gebühren anfallen. Auch manche Ärzte stellen lediglich gegen Gebühr eine ärztliche Bescheinigung aus.