Offener Ganztag

Alle Grundschulen in Recklinghausen bieten das Betreuungsangebot der „Offenen Ganztagsgrundschule“ (OGS) an. Bei der OGS handelt es sich um eine Betreuung 

  • nach dem Schulunterricht, 
  • in den Ferien
  • und an unterrichtsfreien Tagen
  • mit einer warmen Mittagsmahlzeit
  • und vielfältigen pädagogischen Angeboten.

Aufnahme in die OGS:

Eine Aufnahme in die OGS kann nur erfolgen, wenn freie Plätze vorhanden sind. Der Träger der OGS legt zusammen mit dem Fachbereich Bildung und Sport die Aufnahmekapazität fest. Über eine Aufnahme in die OGS entscheidet die Schulleitung.

Ablauf der Aufnahme im laufenden Schuljahr:
Damit Ihr Kind die OGS besuchen kann, müssen Sie einen Aufnahmeantrag in Ihrer Schule stellen. Ihr Aufnahmeantrag wird an den Fachbereich Bildung und Sport gesandt und bearbeitet. Sind keine freien OGS-Plätze vorhanden, werden Sie auf die Warteliste gesetzt. Sie erhalten hierüber eine entsprechende Mitteilung.
Wenn freie OGS-Plätze vorhanden sind, werden Ihnen postalisch die notwendigen Unterlagen für die Aufnahme zugesandt. Reichen Sie die geforderten Unterlagen fristgemäß ein. Verspätete oder unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass der freie OGS-Platz anderweitig vergeben wird. Möchten Sie Ihr Kind erst ab der zweiten Klasse anmelden, stellen Sie bitte den Aufnahmeantrag zum Halbjahr der ersten Klasse.

Ablauf der Aufnahme ab Einschulung:
Mit Anmeldung Ihres Kindes zur Einschulung in einer Grundschule wird der Bedarf an einer Nachmittagsbetreuung abgefragt. Bejahten Sie diese Abfragen, erhalten Sie im Grundschulanmeldegespräch den OGS-Aufnahmeantrag. Im Dezember werden Sie die notwendigen Unterlagen für die Aufnahme in die OGS auf postalischem Wege erhalten. Die erste Abgabefrist ist der 15. Januar. Melden Sie sich im Fachbereich Bildung und Sport, wenn Sie keine Post erhalten haben.
Grundvoraussetzung für einen OGS-Platz ist ein Schulplatz an der entsprechenden Schule. Die Schulzusagen werden in der Regel vor den Osterferien erteilt. In der Woche nach den Osterferien werden die Zu- und Absagen für einen OGS-Platz erteilt.

Aufnahmekriterien:
Solange freie OGS-Plätze vorhanden sind, kann jedes Kind einen OGS-Platz erhalten, solange die geforderten Unterlagen vorliegen.

Bestehen mehr Anträge auf einen OGS-Platz als freie Plätze vorhanden sind, entscheidet die Schulleitung anhand von Kriterien über eine bevorzugte Aufnahme. Folgende Kriterien werden gleichrangig berücksichtigt:

  • Berufstätigkeit von einem alleinerziehenden Elternteil
  • Berufstätigkeit von beiden Elternteilen
  • wenn Geschwisterkinder die OGS bereits besuchen
  • Kinder, die in dem Stadtteil der Grundschule wohnen
  • besondere Härtefälle

Rahmenbedingungen der OGS:
Der Aufnahme in der OGS liegt ein Betreuungsvertrag zugrunde. Diesen erhalten Sie während des Aufnahmeverfahrens. Der Betreuungsvertrag ist nur mit der Unterschrift der Stadt Recklinghausen gültig. Bei dem Betreuungsvertrag handelt es sich um einen Jahresvertrag, der zur Teilnahme an der OGS für mindestens ein Schuljahr bindet. Wird der Betreuungsvertrag nicht gekündigt, verlängert sich der Jahresvertrag um ein weiteres Schuljahr.

Die Betreuung ist täglich verpflichtend bis mindestens 15 Uhr und maximal 16 Uhr. Eine frühere Abholung ist maximal zweimal in der Woche erlaubt. Diese Ausnahme ist möglich, wenn das Kind einen Verein oder Kurs besucht oder einmalige bzw. wiederkehrende Arzttermine oder besondere Feiern stattfinden. Eine Ausnahme der Betreuungszeit muss vorher schriftlich mit der Schulleitung abgestimmt werden.

Kosten für die Betreuung in der OGS:
Die Aufnahme in die OGS ist mit jährlichen Kosten verbunden. Die Kosten sind am 1. August fällig und werden auf die folgenden zwölf Monate mittels Gebühren- und Beitragsbescheid aufgeteilt. Erfolgt die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt, werden die Kosten um die entsprechenden Monate für jeweils 1/12 gekürzt.

Die Kosten unterteilen sich in die Verpflegungsgebühr und in den Elternbeitrag.

  • Die Verpflegungsgebühr beträgt z.Z. monatlich 79,50 € und richtet sich nach der Satzung der Stadt Recklinghausen über die Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und im Schulbereich sowie die Erhebung von Gebühren. Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist verpflichtend. Weitere Information erhalten Sie hier. Wenn Sie berechtigt sind, Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket zu erhalten, wenden Sie sich für die Übernahme der Verpflegungsgebühren an die Abteilung Bildung und Teilhabe.
  • Der Elternbeitrag ist einkommensabhängig und richtet sich nach der Satzung der Stadt Recklinghausen über die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich sowie dem Modell der Verlässlichen Grundschule und die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme. Sie sind verpflichtet, Änderungen, die sich auf die Höhe des Jahresbruttoeinkommens auswirken können, unverzüglich dem Fachbereich Bildung und Sport mitzuteilen.

Die Einkommensgrenzen sind wie folgt festgelegt und der Elternbeitrag erhöht sich jährlich um 2%:

Einkommensgrenzen OGS Elternbeitrag
OGS-StufeJahresbruttoeinkommen monatlich ab August 2023monatlich ab August 2024
1unter 17.500 €0,00 €0,00 €
217.501 € - 24.542 €34,25 €34,92 €
324.543 € - 36.813 €68,33 €69,67 €
436.814 € - 49.084 €102,58 €104,67 €
549.085 € - 73.626 €136,75 €139,50 €
673.627 € - 85.897 €149,25 €152,25 €
785.897 € - 98.169 €161,58 €164,83 €
8über 98.169 €199,17 €203,17 €

Kündigung:
Aufgrund des Jahresvertrages ist eine Kündigung nur zum Ende des Schuljahres (31. Juli) möglich. Eine außerordentliche Kündigung zum Ende des nächsten Monats kann erfolgen, wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt vor, wenn Sie umziehen oder Ihr Kind die Schule wechselt, aufgrund einer Sorgerechtsänderung oder wenn Ihr Kind längere unabsehbare Zeit erkrankt.

Weitere Informationen zu den Betreuungsangeboten erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartner*innen.




 

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