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61/1 Stadtentwicklungsplanung
Die Abteilung ist für die Koordination und Priorisierung der Aufgaben der raumbezogenen Stadtentwicklung (Stadtzielplanung, Stadtforschung, vorbereitende Bauleitplanung, Stadtbereichs- und städtebauliche Rahmenplanung, Bestands- und Strukturuntersuchung) zuständig. Hierbei steht die Entwicklung von Grundsätzen und Zielvorstellungen als Entscheidungsgrundlagen für Verwaltung und Politik im Vordergrund. Des Weiteren vertritt die Abteilung die Interessen der Stadt gegenüber den Anforderungen der Raumordnungs-, Landes- und Regionalplanung und koordiniert diese mit den Zielen der Stadtentwicklung und Flächennutzungsplanung. Darüber hinaus werden durch die Abteilung die Interessen der Stadt im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung sowie deren Vertretung gegenüber anderen Fachbereichen und Dezernaten, Fachausschüssen der Gemeinde, Aufsichtsbehörden, Nachbargemeinden und Trägern öffentlicher Belange und anderen Institutionen im Hinblick auf die Stadtentwicklung wahrgenommen.
61/2 Städtebauliche Planung
Die Abteilung ist zuständig für die städtebauliche Planung, die Erarbeitung von Entwürfen zur Aufstellung von Bebauungsplänen und die Durchführung der entsprechenden Satzungsverfahren nach dem Baugesetzbuch. Weitere Aufgabenfelder sind