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In der Handwerkerrolle eingetragene Handwerksbetriebe im bauaffinen Bereich können für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge das Angebot des Handwerkerparkausweises in Anspruch nehmen. Dieser erlaubt das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten, solange in unmittelbarer Nähe zur Baustelle keine sonstigen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie ggf. ein Ersatzfahrzeug. Die amtlichen Kennzeichen sind anzugeben. Je Firma können auch mehrere Ausweise ausgestellt werden. Die Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit für jeweils ein Fahrzeug verwendbar. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift (Mindestgröße: DIN A4) versehen sein.
Als "Service- und Werkstattfahrzeuge" werden Fahrzeuge (bis 3,5 t) anerkannt, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z.B. Pumpen, Kompressoren) oder über spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z.B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger) verfügen, welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden.
Personenkraftwagen und Privatfahrzeuge sind regelmäßig ausgeschlossen.
Der Handwerkerparkausweis wird für den Regierungsbezirk Münster ausgestellt und kann auf Wunsch um weitere Regierungsbezirke erweitert werden. Der Handwerkerparkausweis berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:
Der überörtliche Handwerkerparkausweis gilt nicht in Fußgängerzonen.
Benötigte Unterlagen:
Der Handwerkerparkausweis wird in der Stadt beantragt, in der Ihr Unternehmen gemeldet ist. Er ist ein Jahr gültig.
Gebühren:
Zusatzausweise zum Handwerkerparkausweis (nur mit diesem gültig) mit den bisherigen Sonderrechten für die Fußgängerzonen können gegen eine Gebühr ausgestellt werden:
Beteiligte Regierungsbezirke für den Handwerkerparkausweis:
Für Recklinghäuser Unternehmen bietet die Stadt Recklinghausen einen gesonderten Service: Als Alternative zum Handwerkerparkausweis kann ein Parkausweis für Handwerker*innen ausschließlich für das Stadtgebiet, inklusive der Fußgängerzone, ausgestellt werden: