Gewerbe

Sie wollen sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung Recklinghausen anmelden. Die Anmeldepflicht beginnt mit Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit.

Eine selbstständige Tätigkeit üben Sie aus, wenn Sie Ihr Gewerbe über einen bestimmten Zeitraum mit eigener Entscheidungsbefugnis betreiben und Sie dabei auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung arbeiten.

Ansprechpartner
Wenn Sie Fragen und/oder Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich an das Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten.

Es ist zuständig für: 

  • Gewerbean, -ab- und -ummeldungen
  • Gewerberegisterauskünfte
  • Beantragung von Auszügen aus dem Gewerbezentralregister
  • Erteilung von Gaststättenerlaubnissen/Gestattungen
  • Erteilung von Aufstellerlaubnissen (Spielgeräte), Erteilung von Geeignetheitsbestätigungen
  • Erteilung von Spielhallenerlaubnissen
  • Festsetzung von Märkten, Messen und Ausstellungen
  • Erteilung von sonstigen Gewerbeerlaubnissen (Bewachungsgewerbe, Pfandleiher, Versteigerer)


Leistungen der Stadtverwaltung
Wenn Sie wissen wollen, welche Leistungen die Stadt Recklinghausen anbietet, dann klicken Sie hier. Im Bürgerservice von A bis Z sind alle Dienstleistungen rund um das Thema "Gewerbe" auf einer Seite zusammengefasst.


Online-Service für Gewerbemeldungen und sonstige gewerbliche Anträge
Über das Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen WSP.NRW haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gewerbemeldung bequem online vorzunehmen. Die Bestätigung der Gewerbemeldung erhalten Sie ebenfalls von diesem Portal.

Egal, ob Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung: Das WSP.NRW führt Sie durch die notwendigen Formularfelder.


Poker-Erlass
Der Poker-Erlass beinhaltet Hinweise für Pokerturnierveranstalter, unter welchen Voraussetzungen ein solches Turnier legal durchgeführt werden darf. Den Erlass finden Sie hier.


Informationsblatt Geldwäsche

Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen möchte mit dem nachstehenden Informationsblatt den geldwäscherechtlich verpflichteten Glücksspielveranstaltern und -vermittlern im Sinne des § 2 Absatz 1 Nr. 15 GwG und als erste Orientierungshilfe einen Überblick über die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz geben. Informationen gibt es hier.

Informationen zu Auslesungs- und Anwendungshinweisen gibt es hier.

Das Geldwäschegesetz (GwG)


Veranstaltungskalender

Zur Veranstaltungssuche

Bürgerbeteiligung zur Bauleitplanung
Für Bürger*innen gibt es Möglichkeiten, sich an Bebauungsplänen und Änderungen zum Flächennutzungsplan zu beteiligen.
"Gewusst wo... 2.0" - Broschüre für Flüchtlingshelfer

 Titelbild der Broschüre

Die Broschüre "Gewusst wo... 2.0" ist ein nützlicher Wegweiser für alle Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige in der Arbeit mit Asylbewerbern, Flüchtlingen und Zugewanderten für Recklinghausen. Mehr
Rundgänge und Führungen

Rundgaenge
Lernen Sie Recklinghausen kennen. Wir haben verschiedene Rundgänge und Führungen für Sie im Angebot. Mehr

Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP)
BIP Logo
Das Alter oder auch Behinderungen bringen oftmals Einschränkungen mit sich, die Betroffenen sind auf Unterstützung und Hilfe in ihrer Lebensführung angewiesen. Das Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) bietet Ihnen kompetente Beratung an. Mehr
Tierpark


Der Tierpark im Stadtgarten bietet mehr als 630 Tieren ein Zuhause und ist ein beliebtes Ausflugsziel. Mehr

Ehrenamtlich engagieren

Paritaetische Netzwerk
Das Netzwerk Bürgerengagement bietet Information, Beratung, Vermittlung, Unterstützung und Vernetzung in den Bereichen Freiwilligenarbeit und Selbsthilfe für den Kreis Recklinghausen an. Mehr