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1. Worum geht es beim Bildungspaket?
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kindertageseinrichtung oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.
2. Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen? Wie viele Kinder profitieren vom Bildungspaket?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
3. Welchen Umfang hat das Bildungspaket für das einzelne Kind und insgesamt?
Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge:
4. Wie wird das Bildungspaket vor Ort umgesetzt? Wer ist Ansprechpartner für die Familien?
In Recklinghausen erhalten Familien alle Leistungen des Bildungspakets aus einer Hand. Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen im Sachgebiet Bildung und Teilhabe im Fachbereich Bildung und Sport für Fragen und zur Beratung rund um das Bildungspaket zur Verfügung.
Die Leistungen des Bildungspakets werden als Sach-, Dienst- oder Geldleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute.
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.