Bei dem Besuch dieser Webseite werden Cookies gesetzt. Hierbei handelt es sich um Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden unserem Server und auch Servern von Externen auf Anfrage wieder übermittelt. Wir verwenden sie, um Zugriffe auf unserer Webseite zu analysieren, Dienstleistungen zu personalisieren und soziale Medien anzubieten. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Darüber hinaus gibt es Cookies und Dienstleister, die Daten in Drittländern (USA) mit unzureichendem Datenschutzniveau verarbeiten. Es besteht die Gefahr, dass diese zu Kontroll- und Überwachungszwecken von anderen missbraucht werden, ohne dass Sie sich mit einem Rechtsbehelf hiervor schützen können. Welche Arten von Cookies genau gesetzt werden, wie lang sie gespeichert werden, von wem sie gesetzt wurden und wie Sie dies verhindern können, können Sie unter „Details anzeigen“ erfahren oder der Datenschutzerklärung entnehmen. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden.
Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden auf unserem Server und auch Servern von anderen Dienstleistern, die auf unserer Webseite eingebunden sind, auf Anfrage wieder übermittelt.
Gesetzlich erlaubt sind „Notwendige Cookies“. Alle weiteren bedürfen einer Einwilligung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von uns gesammelten Daten, die für die Anbietung von konkreten Leistungen erforderlich sind auch von Dritten empfangen werden und auch ohne unsere Zustimmung an andere Firmen weitergeleitet werden, um dann für andere Zwecke verarbeitet zu werden. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden. Für den Widerruf wird die Einwilligungs–ID und das Datum der Einwilligung benötigt. Diese finden Sie hier. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten und wohin die Weitergabe dieser Daten erfolgt.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Recklinghausen gehört zu den wichtigsten Zielen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie. Die Aufgabenwahrnehmung der Jugendämter gliedert sich dabei in zwei Bereiche, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Ein besonderer Schutz der Kinder und Jugendlichen liegt in unser aller Interesse. "Kinder stark machen" bedeutet auch und vor allem, sie vor Gewalt und Missbrauch zu schützen: vor Gewalt in den Medien, vor Alkohol und Drogen, sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie vor weiteren Gefährdungen.
Wegen der Vielfältigkeit ist Kinder- und Jugendschutz eine gesetzliche Aufgabe für verschiedene Behörden und Institutionen. In Recklinghausen ist der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zuständig für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Ziel des Jugendschutzes ist es, Konzepte zu entwickeln und erzieherische Maßnahmen und Angebote einzuleiten, die Konfliktfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu stärken, damit sie frühzeitig negative Einflüsse erkennen, verantwortlich reagieren und damit umgehen können.
Der/die Jugendschutzbeauftragte unterstützt und berät im Sinne des erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes die pädagogisch Verantwortlichen wie Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer etc. durch Aufklärung, Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei der Planung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen.
Durch Gesetze und Verordnungen soll die Zugangsschwelle zu Gefährdungsquellen, wie etwa Alkohol oder gewaltdarstellenden Medien, für Kinder und Jugendliche erhöht werden. Die im Jugendschutzgesetz (JuSchG) enthaltenen Ge- und Verbote (u.a. Aufenthalt in Gaststätten, Bars, Tanzveranstaltungen, Spielhallen, Kinos, Abgabe und Konsum von Alkohol und Nikotin) richten sich nicht nur an junge Menschen. Adressaten sind hier vor allem Gewerbetreibende und Veranstalter. Den Eltern und Erzieherinnen und Erziehern bieten die Gesetze eine wichtige Orientierungshilfe für den Umgang mit Gefährdungen, mit denen Kinder in der Öffentlichkeit konfrontiert werden.
Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind in erster Linie (in Recklinghausen) die örtlichen Ordnungs- und Polizeibehörden.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie steht Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Hilfreiche Links:
Ihre Ansprechpartner/innen für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz finden Sie hier.