Bei dem Besuch dieser Webseite werden Cookies gesetzt. Hierbei handelt es sich um Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden unserem Server und auch Servern von Externen auf Anfrage wieder übermittelt. Wir verwenden sie, um Zugriffe auf unserer Webseite zu analysieren, Dienstleistungen zu personalisieren und soziale Medien anzubieten. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Darüber hinaus gibt es Cookies und Dienstleister, die Daten in Drittländern (USA) mit unzureichendem Datenschutzniveau verarbeiten. Es besteht die Gefahr, dass diese zu Kontroll- und Überwachungszwecken von anderen missbraucht werden, ohne dass Sie sich mit einem Rechtsbehelf hiervor schützen können. Welche Arten von Cookies genau gesetzt werden, wie lang sie gespeichert werden, von wem sie gesetzt wurden und wie Sie dies verhindern können, können Sie unter „Details anzeigen“ erfahren oder der Datenschutzerklärung entnehmen. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden.
Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden auf unserem Server und auch Servern von anderen Dienstleistern, die auf unserer Webseite eingebunden sind, auf Anfrage wieder übermittelt.
Gesetzlich erlaubt sind „Notwendige Cookies“. Alle weiteren bedürfen einer Einwilligung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von uns gesammelten Daten, die für die Anbietung von konkreten Leistungen erforderlich sind auch von Dritten empfangen werden und auch ohne unsere Zustimmung an andere Firmen weitergeleitet werden, um dann für andere Zwecke verarbeitet zu werden. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden. Für den Widerruf wird die Einwilligungs–ID und das Datum der Einwilligung benötigt. Diese finden Sie hier. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten und wohin die Weitergabe dieser Daten erfolgt.
Die Landesbauordnung schreibt die Schriftform bei der Antragstellung eines Bauantrages vor. Zur Schriftform gehört auch das Erfordernis der eigenhändigen Unterzeichnung des Bauantrages sowie der Bauvorlagen. Mit dem Signaturgesetz vom 16.05.2001 und der entsprechenden Signaturverordnung wurde bundesgesetzlich die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, Bauanträge auch elektronisch einzureichen. Da es technisch jedoch nicht möglich ist, ein Dokument zweimal zu signieren (Bauherr und Entwurfsverfasser), ist es erforderlich, dass der Architekt als Bevollmächtigter den Antrag stellt. Er erhält infolgedessen auch die Baugenehmigung, die zwar als Adressaten den Bauherrn aufweist, ihm aber übermittelt wird.
Voraussetzungen:
1. Signaturkarte oder Personalausweis
Sie benötigen eine qualifizierte Signaturkarte, die mindestens die Anforderungen der §§ 4 bis 14 oder § 23 des Signaturgesetzes erfüllen. Diese Signaturkarte erhalten Sie von Zertifizierungsanbietern (so genannten Trust-Centern). Dies sind z. B. D-Trust (Trust-Center der Bundesdruckerei, www.d-trust.net), S-Trust (Trust-Center der Sparkassen, www.s-trust.de) oder Telesec (Trust-Center der Deutschen Telekom, www.telesec.de)
Alternativ können Sie auch den neuen Personalausweis nutzen. Der neue Ausweis ist für die Nutzung einer solchen digitalen Unterschrift vorbereitet. Hierfür muss ein Signaturzertifikat bei einem Dienstleister (Signaturanbieter) erworben und auf den Personalausweis nachgeladen werden. Die Bundesdruckerei bietet das beispielsweise unter www.bundesdruckerei.de/sign-me an. Dort gibt es auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erwerb des Zertifikats und der Nutzung.
Weitere Informationen zur digitalen Signatur gibt es auf der Internetseite der Bundenetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de im Bereich „Elektronische Vertrauensdienste“. Dort gibt es eine Liste weiterer Anbieter. Mehr zu den neuen Funktionen des Personalausweises ist unter www.personalausweisportal.de zu finden.
2. Kartenlesegerät
Sie benötigen außerdem ein für die Signaturkarte zugelassenes und einsatzbereites Kartenlesegerät. Kartenlesegeräte erhalten Sie im Handel und bei den meisten Trust-Centern.
3. Software
Um einen Bauantrag einreichen zu können, benötigen Sie außer einem aktuellen Browser mit Java-Plugin (Versionen Java 6 und Java 7) keine zusätzliche Software. Um signierte Dokumente öffnen und die Signatur auslesen zu können, benötigen Sie eine dementsprechende Software.
4. Registrierung Bauantrag Online
Um einen Bauantrag digital signiert stellen zu können, müssen Sie sich als Entwurfsverfasser zunächst bei der Bauordnung registrieren lassen. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail mit ihren Kontaktdaten an: bauordnung(at)recklinghausen.de und weisen darauf hin, dass Sie zukünftig einen Bauantrag signiert stellen möchten.
Nun können Sie als Entwurfsverfasser einen Bauantrag qualifiziert digital signiert stellen.
Wichtig: Die Stadt Recklinghausen ist für den Inhalt von Internetseiten, die über die Anwahl eines Hyperlinks erreicht werden, nicht verantwortlich.