Aktuelles Recklinghausen

Titel
Pass-Angelegenheiten für die Sommerferien noch bis 23. Mai 2025 erledigen
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Fotoautomat
Einleitung
Ist der Personalausweis noch aktuell? Wann läuft der Reisepass aus? Für Bürger*innen, die in den Sommerferien, 14. Juli bis 26. August, verreisen wollen, lohnt sich ein Blick auf die Gültigkeitsdauer der Ausweise und Pässe.
Haupttext

Laufen diese demnächst ab, empfiehlt die Stadt Recklinghausen, neue Personalausweise und Reisepässe bis spätestens 23.05.2025 im Bürgerbüro im Stadthaus A zu beantragen. Dann sollten die Dokumente rechtzeitig vor den Sommerferien abholbereit vorliegen.

Bearbeitungsstatus erfragen
Auf der Internetseite der Stadt Recklinghausen kann der Bearbeitungsstatus des Personalausweises oder Reisepasses abgefragt werden. Dafür wird die Seriennummer, die sich auf dem Abholschein befindet, benötigt.

https://www.recklinghausen.de/Inhalte/Startseite/Rathaus_Politik/Buergerservice/Ausweisstatus/index.asp?highmain=1&highsub=3&highsubsub=0

Der Abholschein wird bei der Beantragung im Bürgerbüro übergeben.

 

Fotos für den Personalausweis und Reisepass
Zu beachten ist, dass seit dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Passbilder akzeptiert werden, die bei Fotograf*innen oder direkt im Bürgerbüro mittels des Lichtbilderfassungsgeräts erstellt wurden. Die Bilder werden im Anschluss von dort direkt an das Bürgerbüro übertragen. Für die Nutzung der Geräte vor Ort entsteht eine Gebühr in Höhe von 6 Euro pro Passbild.

Der Personalausweis
Wer einen neuen Personalausweis benötigt oder diesen erstmals beantragt, muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Mitzubringen ist der bisherige Ausweis und ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild (45x35 Millimeter). Ist der bisherige Personalausweis nicht vorhanden, muss die Identität nachgewiesen werden, zum Beispiel durch den Reise- bzw. Kinderreisepass oder durch amtliche Lichtbildnachweise wie dem Führerschein. Wenn es sich um die erstmalige Beantragung handelt und kein amtliches Ausweisdokument vorhanden ist, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde im Original notwendig. Bei unter 16-Jährigen ist die Anwesenheit eines Elternteils beziehungsweise einer betreuenden Person sowie die Vorlage ihrer Ausweise notwendig. Gegebenenfalls mitzubringen sind auch die unterschriebene Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils, sofern beide sorgeberechtigt sind.

Seit August 2021 neu ist, dass zusätzlich das Bild und zwei Fingerabdrücke digital gespeichert werden. Die Fingerabdrücke werden mit entsprechenden Geräten im Bürgerbüro eingescannt. Beim Personalausweis sind die Fingerabdrücke also nun auch Pflicht.

Wird kurzfristig, bereits innerhalb der üblichen Bearbeitungszeit, ein gültiges Ausweisdokument benötigt und liegt ein wichtiger Grund vor, können Bürger*innen sich zusätzlich zum normalen Personalausweis ausnahmsweise einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen. Der wichtige Grund ist gegebenenfalls nachzuweisen.

Kosten und Gültigkeitsdauer 
Der Personalausweis kostet ab dem 24. Lebensjahr 37 Euro und ist für zehn Jahre gültig. Vor dem 24. Lebensjahr liegt die Gebühr bei 22,80 Euro. Die Gültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre. Der vorläufige Personalausweis kostet zehn Euro. Dieser ist dann maximal drei Monate gültig.

Abholung 
In frühestens drei bis sechs Wochen liegt der Personalausweis im Bürgerbüro zur Abholung bereit. Nur der*die Antragsteller*in oder eine schriftlich bevollmächtigte Person kann diesen Ausweis abholen.

Der*die Antragsteller*in erhält außerdem vor dem Abholtermin einen sogenannten PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion. Wenn eine andere Person den Ausweis abholt, muss die Vollmacht den Hinweis beinhalten, dass der*die Bevollmächtigte den Erhalt des PIN-Briefes bestätigen darf. Auch Sorgeberechtigte benötigen eine Vollmacht des*der Ausweisinhaber*in, wenn diese*r das 16. Lebensjahr vollendet hat und den Ausweis nicht persönlich abholt.

Der Reisepass 
Für einige Länder ist zur Einreise ein Reisepass erforderlich. Wer einen Reisepass beantragen möchte, muss in Recklinghausen gemeldet sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Vorzulegen sind ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, bisheriger Reisepass oder Führerschein) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Bei Minderjährigen ohne amtliches Ausweisdokument, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde im Original notwendig. Für Minderjährige, deren Eltern sich das Sorgerecht teilen, ist eine Beantragung beider Elternteile erforderlich. Die Vorsprache eines Elternteils ist ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und ein amtliches Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt wird.

Beim Reisepass handelt es sich um einen elektronischen Reisepass (ePass) mit biometrischen Daten. Der Chip im ePass enthält die üblichen Passdaten und das biometrische digitale Lichtbild. Zusätzlich werden das Bild und zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Die Fingerabdrücke werden mit Geräten im Bürgerbüro eingescannt. Beim Reisepass sind die Fingerabdrücke Pflicht.

Kosten und Gültigkeitsdauer 
Ab dem 24. Lebensjahr kostet der Reisepass 70 Euro und gilt zehn Jahre. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres kostet der Reisepass 37,50 Euro. Die Gültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre.

Kinderreisepass 
Seit 2024 ist der Kinderreisepass abgeschafft. Das heißt: Auch für Kinder müssen zukünftig Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro der Stadt beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen gibt es unter www.recklinghausen.de/buergerservice.

Datum
14.05.2025


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