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Aktuelles Recklinghausen

Titel
Mietspiegel 2026 für Recklinghausen beschlossen
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Rathaus Recklinghausen
Einleitung
Der neue Mietspiegel für Recklinghausen wurde Anfang November von Vertreter*innen der Stadt und Interessenvertreter*innen der Vermietenden und Mietenden einvernehmlich beschlossen.
Haupttext

 

Dieser gilt dann für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 für freifinanzierte Wohnungen und spiegelt das örtliche Mietniveau wider. Er ist nicht auf die mit öffentlichen Mitteln errichteten, preisgebundenen Wohnungen anwendbar.

Der Mietspiegel nebst Dokumentation kann kostenlos auf der städtischen Homepage www.recklinghausen.de unter dem Punkt Leben & Wohnen/Wohnen kostenfrei abgerufen und als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare des aktuellen Mietspiegels können im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten kostenlos abgeholt werden.

An der Erstellung waren neben der städtischen Bewertungsstelle in der Abteilung Vermessung auch der Deutsche Mieterbund, Mieterverein Recklinghausen e.V., der Mieterschutzbund e.V. Recklinghausen und die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Emscher-Lippe beteiligt.

Der Mietspiegel 2026 basiert auf den Angaben des Mietspiegels 2024. Es handelt sich um eine Fortschreibung. Mit dieser Fortschreibung wurden die Mietwerte mittels Verbraucherpreisindex für Deutschland an die Marktentwicklung angepasst. Im Durchschnitt liegen die Mieten rund vier Prozent beziehungsweise 0,20 bis 0,40 Euro/Quadratmeter über dem Niveau des vorherigen Mietspiegels aus dem Jahr 2024.

 

Der Mietspiegel weist die monatlichen Nettokaltmieten in Euro je Quadratmeter Wohnfläche (ortsübliche Miete) aus. Die ortsübliche Miete beinhaltet in Recklinghausen neben dem Entgelt für die Nutzung der Wohnung auch das Entgelt für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung laufend entstehenden anteiligen Bewirtschaftungskosten (Abschreibung, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis). Nicht enthalten in der Miete sind die allgemeinen Betriebskosten.

Der vorliegende Mietspiegel ist als Richtlinie zu verstehen und kann so zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Einzelfall herangezogen werden. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungshilfe, um eigenverantwortlich die Miethöhe je nach Lage, Art, Größe, Ausstattung sowie Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Er setzt keine Mieten fest.

Fotorechte: Stadt Recklinghausen

Datum
01.12.2025


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